Kinderschutz
Vertragsbeendigung zwischen dem WEISSEN RING und der Bundesregierung
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Die Bundesregierung habe anstelle des geplanten gemeinnützigen Fonds ein Zweckvermögen errichtet. Die Geschäftsstelle des Fonds erlasse die Bescheide an Opfer als Verwaltungsakte, gegen die der Klageweg eröffnet sei. Damit habe sich die Geschäftsgrundlage für die Zusammenarbeit geändert.
10.10.2013
Für den WEISSEN RING als einzige bundesweit tätige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer war und ist es eine Selbstverständlichkeit, Opfern sexuellen Missbrauchs dringend benötigte Unterstützung zu vermitteln. Dies gilt auch für die Hilfen aus dem vor fünf Monaten gestarteten Fonds Sexueller Missbrauch als Teil eines ergänzenden Hilfesystems der Bundesregierung (EHS). Hierzu wurde seinerzeit ein Vertrag mit dem Bundesfamilienministerium geschlossen. Inzwischen hat sich durch eine Umgestaltung des Fonds eine rechtliche Situation ergeben, die den WEISSEN RING und seine ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht auflösbare Interessenkonflikte bringt.
"Die Änderung der Struktur ändert die Grundlage für unsere Arbeit, die Zusammenarbeit in der vereinbarten Form ist so leider nicht mehr möglich", bringt es die Bundesvorsitzende Roswitha Müller-Piepenkötter auf den Punkt. Nach seiner Satzung und aus seinem Selbstverständnis heraus steht der WEISSE RING bei der Antragstellung und auch in dem weiteren Verlauf des Verfahrens immer und ungeteilt an der Seite der Opfer.
"Bei der jetzt gewählten Rechtsform bedeutet das aber auch, dass wir in einem Klageverfahren beraten und gegebenenfalls Rechtsschutz gewähren", macht die ehemalige Staatsministerin die Position der rund 3.200 Opferhelfer in ganz Deutschland klar. Nach dem Vertrag mit dem Ministerium sind die Anlaufstellen des WEISSEN RINGS jedoch Teil des Hilfesystems und somit auch zur Wahrnehmung der Interessen des Hilfesystems verpflichtet. "Und genau da kommen wir in einen unauflösbaren Konflikt, den wir sehr bedauern", so Müller-Piepenkötter weiter.
Für den WEISSEN RING ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs weitergeht. Auch nach der Vertragskündigung wird er weiterhin speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als besondere Anlaufstellen deutschlandweit zur Verfügung stellen. Die Kontaktdaten dieser speziellen Berater können im Internet unter <link http: www.weisser-ring.de>www.weisser-ring.de unmittelbar abgerufen werden. Auch das Opfer-Telefon 116 006 vermittelt täglich von 7 bis 22 Uhr den direkten Kontakt.
Über den WEISSEN RING
Der WEISSE RING hat seit 1976 mit derzeit 420 Anlaufstellen ein bundesweites Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer aufbauen können. Mehr als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite, leisten menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben Hilfestellung im Umgang mit den Behörden und helfen den Geschädigten auf vielfältige Weise bei der Bewältigung der Tatfolgen. Das Opfer-Telefon ist jeden Tag von 7 bis 22 Uhr unter 116 006 erreichbar.
Weitere Informationen unter: <link http: www.weisser-ring.de>www.weisser-ring.de
Quelle: WEISSER RING e.V. vom 10.10.2013
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