Verkehrssicherheit
Verbände fordern Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Um die Schulwege von Kindern in Deutschland sicherer zu gestalten, fordern der ökologische Verkehrsclub VCD, der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO).
27.11.2023
Durch eine Änderung der StVO soll die Einrichtung von Schulstraßen erleichtert werden. Hierzu soll nach einem Vorschlag der Verbände im Umkreis von einem Kilometer um Bildungseinrichtungen die Nachweispflicht für eine Gefahrenlage entfallen. Diese muss bisher nachgewiesen werden, um Maßnahmen anordnen zu können, die den fließenden Verkehr einschränken. Der Bundesrat ist aufgefordert, in seiner Entscheidung am 24. November über die Straßenverkehrsordnung den Weg dafür freizumachen.
Am Freitag wird die Änderung der StVO im Bundesrat verhandelt. Die Erleichterung der Einrichtung von Schulstraßen für eine höhere Schulwegsicherheit steht dabei noch nicht zur Debatte. Dabei zeigen die positiven Beispiele in Berlin und Köln, aber auch in Wien, dass Schulstraßen helfen, Unfälle zu vermeiden und Risiken zu minimieren. Hierfür werden insbesondere Durchgangsstraßen zeitweise für den Verkehr gesperrt.
Etliche andere Städte möchten diesem Beispiel folgen, die rechtlichen Hürden sind jedoch besonders in Deutschland hoch. Dabei wäre dies dringend erforderlich, denn 2022 gaben in einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Verbände fast ein Drittel der Grundschullehrkräfte an, mindestens einmal in der Woche gefährliche Situationen vor dem Schultor zu erleben. Diese entstehen vor allem durch sogenannte „Elterntaxis“, wobei Kinder von ihren Eltern oder anderen Bezugspersonen mit dem Auto bis vor das Schultor gefahren werden. Durch Halten im absoluten Halteverbot, gefährliche Wendemanöver oder das Entlassen des Kindes in den fließenden Verkehr entstehen für alle Kinder gefährliche Situationen – Schulstraßen würden hier die nötige Verkehrssicherheit schaffen.
Zuletzt sagte die Mehrheit der Befragten (52 Prozent) in einer ebenfalls repräsentativen Umfrage, dass die meisten Menschen Maßnahmen gutheißen würden, die den Autoverkehr im Umfeld von Schulen einschränken. Die Rückendeckung der Bevölkerung hätte die Politik also. Nun muss sie mutig vorangehen, wenn die Straßenverkehrsordnung angepasst wird. Die geplante Änderung des Straßenverkehrsgesetzes mit den neu definierten Zielen ebnet dafür den Weg, die Verordnung muss dem deutlicher als bisher geplant Rechnung tragen. Es geht um nicht weniger als den Schutz von Kindern.
Hintergrund
Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) kooperieren seit vielen Jahren miteinander, um das Thema Schulwegsicherheit aus verschiedenen Perspektiven zu begleiten. Im Vorfeld des politischen Prozesses zur Änderung der Straßenverkehrsordnung haben sie ein Fachgespräch mit interessierten und engagierten Verbänden sowie Kommunen ausgerichtet, bei dem schnell Einigkeit darüber erzielt wurde, dass insbesondere Schulstraßen geeignet sind, um gefährliche Situationen unmittelbar vor der Schule und auf dem Weg dorthin zu minimieren. Deshalb sollte nach Ansicht der Verbände Paragraf 45 Absatz 9, Satz 3 der StVO („Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“) gestrichen werden.
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