Bildungspolitik
VBE: Verpflichtung zur Inklusion gilt seit einem Jahr
Am 26. März 2009 trat in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Zum 1. Jahrestag erklärt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann: „Die inklusive Schulbildung muss als Rechtsanspruch gesetzlich festgeschrieben werden. Die Frage ist nicht mehr, ob die UN-Konvention umgesetzt wird, sondern nur noch wie und dies umgehend.“
26.03.2010
Bisher stehe der Paradigmenwechsel zu einem inklusiven Bildungssystem lediglich auf dem Papier, kritisiert der VBE-Bundesvorsitzende. „Das Ja Deutschlands zur Inklusion hat zur Folge, dass Schulen grundlegend umorganisiert und gestaltet werden. Dazu müssen die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden“, unterstreicht Beckmann.
„Der VBE kann nur warnen“, so Beckmann, „die UN-Konvention und den Artikel 24 zur Bildung einem falsch verstandenen Kulturföderalismus zu opfern. Die Länder müssen endlich ihre Hausaufgaben machen und die notwendigen personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen an den allgemeinen Schulen gewährleisten, damit behinderte und nichtbehinderte Kinder zusammen lernen können.“ Im Vordergrund könne nicht die Abschaffung der Förderschulen stehen, aber ebenso dürfe es keinen erzwungenen getrennten Unterricht geben.
Beckmann weiter: „Ausdrücklich ist die UN-Konvention keine Aufforderung zu einem Sparmodell. Vielmehr muss die sonderpädagogische Förderung und Versorgung in unvermindert hoher Qualität an den Regelschulen erbracht werden.“ Das bedeute, dass die gesamte Lehreraus-, -weiter- und -fortbildung die inklusive Pädagogik zu einem Schwerpunkt machen müsse. Bei einem sukzessiven Abbau von Klassen an sonderpädagogischen Einrichtungen müssen die frei werdenden Lehrerstunden uneingeschränkt in die sonderpädagogische Versorgung der anderen Schularten umgewidmet werden, so Beckmann.
Herausgeber: Verband Bildung und Erziehung e.V.
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