Recht

VAfK: Sorgerecht für ledige Väter ist Minimalismus ‚Made in Germany’

Als „halbherzig und unzureichend“ kritisiert der Verein Väteraufbruch für Kinder (VAfK) die Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.

05.07.2012

Er erwartet neue Klagen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), denn ohne Einwilligung der Mutter können Väter frühestens 6 Wochen nach der Geburt ihres Kindes das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Nach Meinung des VAfK viel zu spät für erste wichtige Lebensentscheidungen.

Ledige Väter blieben – so der VAfK -  bei der Geburt ihres Kindes weiterhin von wichtigen, identitätsprägenden Entscheidungen faktisch ausgeschlossen. Unverheiratete Mütter könnten weiterhin bis zu einer Entscheidung des Familiengerichts für das gemeinsame Kind Tatsachen schaffen, die später nicht mehr oder kaum revidierbar seien: beispielsweise Wahl des Geburts- und Wohnorts, medizinische Maßnahmen wie Operationen oder Impfungen, des Namens, der Religion, von rituellen Vorgängen, z.B. einer Taufe.

Der VAfK erkennt in dieser ‚Reform’ die Fortschreibung der bisherigen gesetzlichen Sorgerechtsregelung, die der EGMR im Dezember 2009 als Menschenrechtsverletzung verworfen hatte. Deswegen fordert der VAfK die Bundesregierung bereits heute auf, die notwendige Nachbesserung der Reform unverzüglich einzuleiten. Das Sorgerecht unverheirateter Väter für ihr Kind müsse auch in Deutschland im gleichen Maß gewährleistet werden wie es in den meisten Staaten Europas  heute bereits üblich sei. Denn hier erhieten mit der Feststellung der Vaterschaft beide Eltern für ihr Kind das gemeinsame Sorgerecht. Aus diesem Grund erwartet der VAfK weitere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und auch dem EGMR.

“Angesichts der Tatsache, dass im letzten Jahr in Deutschland so wenig Kinder geboren wurden wie niemals zuvor”, so der VAfK-Bundesvorsitzende Rainer Sonnenberger, “müsste die Bundesregierung die Strategie verfolgen, auch in Deutschland die Väter stärker in das Leben ihrer Kinder einzubinden! Was mit den Vätermonaten begonnen wurde, muss beim Sorgerecht lediger Väter für ihre Kinder konsequent fortgesetzt werden. Mit ihrer halbherzigen, unzureichenden Mini-Reform grenzt die Politik die vielen ledigen Väter aus, die für ihre Kinder freiwillig Verantwortung übernehmen wollen!”

Quelle: PM VAfK vom 04.07.2012

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