Vormundschaft – Beistand

Umfrage zu Hindernissen bei der Umsetzung europäischer Familienrechtsinstrumente

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) beteiligt sich an dem EU-Projekt „Europäische Plattform für den Zugang zu Persönlichkeits- und Familienrechten“. Damit sollen Praktiker und Bürger bei der Suche nach fachlichen Informationen in grenzüberschreitendehn Familienrechtskonflikten unterstützt werden. Zur Zeit werden in einer europäweiten Umfrage Hindernisse bei der Umsetzung der europäischen Familienrechtsinstrumente unter die Lupe genommen. Das DIJuFlädt alle interessierten Fachkräfte, insbesondere aus den Bereichen Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss ein, sich an der Umfrag zu beteiligen.

07.03.2019

Seit November 2017 ist das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) am EU-geförderten Projekt „European platform for access to personal and family rights (EPAPFR)” unter Leitung des französischen Projektkoordinators FIJI (Femmes Informations Juridiques Internationales) mit weiteren Partnern aus Italien, Belgien und Bulgarien beteiligt.

Ziel des Projekts ist es, fachliche Informationen und eine Sammlung mit Kontaktdaten der relevanten Akteure (Behörden, Freiberufler, Beratungsstellen) im Bereich grenzüberschreitender Familienrechtskonflikte zugänglich zu machen. Aktuell werden daher Praktiker/innen befragt, um die Hindernisse, die bei der Umsetzung der europäischen Familienrechtsinstrumente bestehen, zu analysieren.

Das DIJuF lädt alle interessierten Fachkräfte, insbesondere aus den Bereichen Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss ein, an der europaweiten Umfrag teilzunhemen. Besonders interessieren hierbei  Rückmeldungen aus der Beistandschaft und dem Bereich Unterhaltsvorschuss zum Thema Unterhalt (Teil I und II D des Fragebogens).

Der von den Projektpartnern ausgearbeitete Fragebogen (PDF 2,3 MB) steht beim DIJuF online zur Verfügung. Dort findet sich auch die Teilversion des Fragebogens (PDF, 759 KB) betreffend die europäische Unterhaltsverordnung (VO EG Nr. 4/2009).

Quelle: Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.

Back to Top