Hilfsstrukturen
UBSKM-Gesetz tritt in Kraft
Mit dem Inkrafttreten des UBSKM-Gesetzes setzt Deutschland ein klares Zeichen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Erstmals wird das Amt der Missbrauchsbeauftragten gesetzlich verankert – ebenso zentrale Hilfs- und Aufarbeitungsstrukturen. Ziel ist mehr Schutz, Prävention und konkrete Unterstützung für Betroffene.
09.07.2025
Am 1. Juli 2025 ist das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (kurz: UBSKM-Gesetz) in Kraft getreten. Damit wird erstmals das Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten (UBSKM) gesetzlich verankert – ebenso wie der Betroffenenrat, die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sowie zentrale Unterstützungsstrukturen für Betroffene wie das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch.
Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), spricht von einem entscheidenden Fortschritt:
„Das Gesetz stärkt mein Amt, ressortübergreifend für Prävention, Intervention und Hilfen für Betroffene einzustehen. Jetzt erwarte ich von der Bundesregierung, diese spezifische Kompetenz meines Amtes zu nutzen und aktiv einzubinden. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren, Betroffene zu unterstützen und Aufarbeitung für Taten in der Vergangenheit zu ermöglichen.“
Ein aktueller Schwerpunkt liegt für Claus auf dem Schutz junger Menschen im digitalen Raum – kein Randthema, sondern ein zentrales Handlungsfeld, das bislang unzureichend geregelt sei und politische Priorität verdiene:
„Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt geradezu unermesslich – denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte Räume, hier sind junge Menschen den Täterstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen ohne sexualisierte Gewalt. Politik, Eltern, Kita oder Schule, Zivilgesellschaft – wir alle sind dafür verantwortlich, dass Kinderschutz umfassend gelingt und Hilfe möglich wird.“
Kerstin Claus fordert stärkere Verpflichtungen zum Kinderschutz bei den Plattform-Anbietern, Altersverifikationen und ‚Safe Spaces‘, in denen junge Menschen unter sich sein können und die erforderlichen Schutzmechanismen greifen und niedrigschwellige Melde- und Beratungsangebote jederzeit erreichbar sind.
Claus fordert zugleich ein starkes politisches Engagement auch über den Gesetzestext hinaus – etwa beim Ausbau verpflichtender Schutzkonzepte oder der individuellen Aufarbeitung zurückliegender Taten – Bereiche, die kontinuierliche staatliche Unterstützung erfordern.
Mit dem Gesetz wird auch eine regelmäßige Berichtspflicht des UBSKM-Amtes gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eingeführt. Grundlage dafür sollen kontinuierlich erhobene Daten zur Verbreitung sexueller Gewalt sein. Eine Schlüsselrolle übernimmt dabei das 2024 initiierte Zentrum zur Prävalenzforschung am Deutschen Jugendinstitut e. V.. Die enge Verzahnung von Praxiswissen und empirischer Forschung soll dazu beitragen, Dunkelfelder sichtbar zu machen und politische Maßnahmen evidenzbasiert weiterzuentwickeln.
Dringender Handlungsbedarf bestehe weiterhin beim Fonds Sexueller Missbrauch, der nicht mit dem UBSKMG geregelt ist und für den bislang keine gesicherte Anschlussregelung existiere. Claus:
„Die Bundesregierung hat sich im aktuellen Koalitionsvertrag unmissverständlich verpflichtet, den Fonds weiterzuführen. Diese Zusage darf nicht zur Makulatur werden.“
Claus appellierte bereits im Juni eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen für 2025 die notwendigen Mittel für ein solches Unterstützungssystem sicherzustellen. Zudem müsse die Bundesregierung sicherzustellen, dass eine kurzfristige Nachsteuerung noch in diesem Jahr erfolgt, um Versorgungslücken zu verhindern.
„Betroffene müssen sich bei den so dringend benötigten Hilfen auf Zusagen der Bundesregierung verlassen können“,
so Claus.
Quelle: Arbeitsstab der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vom 02.07.2025
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