Inklusion
Teilhabegesetz: Keine zusätzliche Ausgabendynamik für Länder und Kommunen

Im Streit um die Kostenübernahme im geplanten Bundesteilhabegesetz (BTHG) bezieht jetzt die Bundesregierung Stellung. Nach ihren Berechnungen werden Länder und Kommunen entlastet und nicht zusätzlich belastet. Der Bund übernehme 82 Prozent der Gesamtkosten, antwortet die Regierung dem Bundesrat auf seine Stellungnahme.
21.10.2016
Das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird keine zusätzliche Ausgabendynamik für die Länder und Kommunen entfachen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum BTHG, die als Unterrichtung (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window des bundesrates und gegenäußerung der bundesregierung als>18/9954) vorliegt.
Nach ihren Berechnungen würden Länder und Kommunen durch das BTHG ab dem Jahr 2021 entlastet, der Entlastungsbetrag steige von 71 Millionen Euro im Jahr 2021 auf rund 235 Millionen im Jahr 2035, schreibt die Bundesregierung.
Die Länderkammer vertrat in ihrer Stellungnahme die Ansicht, dass der Entwurf für ein BTHG das Ziel, "die bestehende Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zu stoppen" verfehle. Sie hatte darüber hinaus gefordert, dass der Bund generell die durch das BTHG verursachten Mehrausgaben vollständig und dauerhaft tragen sollte.
Dies lehnt die Bundesregierung ab und verwies darauf, dass der Bund in den Jahren 2017 bis 2020 rund 82 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten übernehme.
Quelle: Heute im Bundestag vom 20.10.2016
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