Eingliederungshilfen
Steigende Angebote für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
Die seelischen und sozialen Probleme von Kindern und Jugendlichen spielen eine zunehmend größere Rolle – nicht erst seit Ausbruch der Corona-Pandemie. Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe rund 109.200 Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung gewährt.
05.05.2021
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Tag der Inklusion am 5. Mai mitteilt, waren das 156 % mehr als noch zehn Jahre zuvor. Damals lag die Zahl der Eingliederungshilfen bei rund 42.600. Diese sollen Kindern und Jugendlichen, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind, die Teilhabe am sozialen Leben erleichtern. Das kann beispielsweise in Form von Beratungs- und Therapieangeboten geschehen, aber auch mittels Schulbegleitungen und Integrationsassistenz. Letztere haben im Schulalltag an Bedeutung gewonnen – dies dürfte eine Ursache für den Anstieg der gewährten Hilfen sein. Die erhobenen Daten ermöglichen wegen des erfassten Zeitraums keine Aussagen über kurzfristige Corona-Effekte.
Häufige Gründe sind psychische Belastungen und Entwicklungsauffälligkeiten
Die Eingliederungshilfen wurden aus einer Vielzahl von Gründen eingeleitet; am häufigsten waren das im Jahr 2019 seelische Probleme oder Entwicklungsauffälligkeiten (41 %), dazu zählten zum Beispiel Ängste, suizidale Tendenzen oder Entwicklungsverzögerungen. In 30 % der Fälle wurden die Eingliederungshilfen aufgrund von schulischen oder beruflichen Problemen gewährt, etwa bei ADHS, Hyperaktivität oder Schulschwänzen. Auffälligkeiten im Sozialverhalten wie Isolation, Drogenkonsum oder aggressives Verhalten waren in 16 % der Fälle die Motivation für die Inanspruchnahme einer Eingliederungshilfe.
Fast drei Viertel der Betroffenen sind Jungen
Fast die Hälfte (48 %) der Hilfen wurde von Kindern zwischen 9 und 13 Jahren in Anspruch genommen, also in der Phase rund um den Übergang zu einer weiterführenden Schule. Fast drei von vier Betroffenen sind Jungen (73 %), der Anteil ist binnen zehn Jahren leicht gestiegen (2009: 70 %). Im Schnitt dauerte eine Eingliederungshilfe knapp zwei Jahre (23 Monate).
99.800 Schülerinnen und Schüler mit emotionalem und sozialem Förderbedarf
Die wachsende Zahl von Kindern und Jugendlichen mit emotionalem und sozialem Förderbedarf und die Zunahme von Integrationshilfen in diesem Zusammenhang macht sich auch an den allgemeinbildenden Schulen in Deutschland bemerkbar. In den vergangenen zehn Jahren ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung gefördert wurden, um 71,9 % gewachsen: Im Schuljahr 2019/20 betraf dies 99.800 Kinder und Jugendliche; davon wurde mehr als die Hälfte (57.100) inklusiv an regulären Schulen unterrichtet, die übrigen an Förderschulen. Der Förderbedarf im emotionalen und sozialen Bereich nahm damit in den vergangenen zehn Jahren überproportional deutlich zu.
Über alle Schularten hinweg stieg die Zahl der speziell geförderten Schülerinnen und Schüler um 19,2 % auf 557.100 im Schuljahr 2019/2020. Darunter sind beispielsweise Kinder und Jugendliche, die wegen emotionaler und sozialer, körperlicher oder geistiger Entwicklungsverzögerungen gefördert werden, sowie jene, die lern-, sprach-, hör- oder sehbehindert sind.
Zahl der Integrationsschülerinnen und -schüler stark gestiegen
Dabei gibt es nicht nur mehr Angebote für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, ihnen wird immer häufiger ermöglicht, an regulären Schulen unterrichtet zu werden. Binnen zehn Jahren hat sich die Zahl der Integrationsschülerinnen und -schüler fast verdreifacht (+171,3 %) auf 243.200 im Schuljahr 2019/2020. Im selben Zeitraum ging die Zahl der Förderschülerinnen und -schüler um 16,9 % auf 313.900 zurück.
Methodische Hinweise
Landesrecht kann regeln, dass Leistungen der Frühförderung für Kinder unter 6 Jahren unabhängig von der Art der Behinderung vorrangig von anderen Leistungsträgern als der Kinder- und Jugendhilfe gewährt werden können. In Ländern, in denen von diesem Landesrechtsvorbehalt (§ 10 Abs. 4 Satz 3 SGB VIII) Gebrauch gemacht wird, dürften für Kinder unter 6 Jahren mit seelischer Behinderung keine Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII) zur Statistik der Kinder- und Jugendhilfe gemeldet werden.
Integrationsschüler/innen 2004 bis 2017 ohne Niedersachsen, 2002 und 2003 ohne Saarland. Übrige Länder: Nachweis der Schularten und Bildungsbereiche nicht vollständig auf Grund fehlenden Datenmaterials.
Weitere Informationen
Detaillierte Ergebnisse zu den Eingliederungshilfen stehen in der Publikation „Erzieherische Hilfen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517)“ zur Verfügung. Weiterführende Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite.
Quelle: Statistisches Bundesamt vom 04.05.2021
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