Kinderschutz

Statistische Zahlen von Bund und Ländern zur Kindeswohlgefährdung 2019: Eine Übersicht

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2019 bundesweit 173.000 Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung gemeldet, 15.800 mehr als im Vorjahr. Bei rund 55.500 Kindern und Jugendlichen wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Damit steigt die Anzahl der gefährdeten Kinder und Jugendlichen um 10% auf einen neuen Höchststand an. Nun haben auch die einzelnen Bundesländer Zahlen zur Kindeswohlgefährdung veröffentlicht.

23.09.2020

Grundlage der Statistiken ist das Bundeskinderschutzgesetz, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Demnach liegt eine Kindeswohlgefährdung dann vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes abzusehen oder bereits eingetreten ist. Werden einem Jugendamt Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) zu ermitteln. Bei den jährlichen Erhebungen hat das Statistische Bundesamt Ende August festgestellt, dass im Jahr 2019 rund 15.800 Verfahren mehr durchgeführt wurden als noch im Vorjahr. Auch die Zahl der tatsächlich gefährdeten Kinder und Jugendlichen stieg um 10% an: Waren es 2018 noch 50.400 Kinder und Jugendliche, bei denen eine Kindeswohlgefährdung bestätigt wurde, so verzeichneten die Jugendämter 2019 rund 55.500 bestätigte Fälle. Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes erreichte die Zahl der Kindeswohlgefährdungen damit einen historischen Höchststand.

Zahlen der Bundesländer

Auch die Statistischen Landesämter veröffentlichten in den vergangenen Monaten Zahlen zur Kindeswohlgefährdung. Die meisten Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls verzeichnen die Jugendämter in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. In Berlin stieg die Anzahl der Verfahren gegenüber 2018 um 15%, in Nordrhein-Westfalen um 14,1% und in Thüringen um 14,4%. Auch in Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurden 14%  bzw. 12% mehr Verfahren durchgeführt als im letzten Jahr. In den süddeutschen Bundesländern stiegen die Zahlen weniger dramatisch an: Bayern verzeichnet einen Anstieg um 4%, Baden-Württemberg um 5% und Rheinland-Pfalz um 5,3%. In Sachsen fällt der Anstieg mit lediglich 2,3% deutlich geringer aus.

Mehr akut gefährdete Kinder

Die Anzahl der tatsächlich gefährdeten Kinder und Jugendlichen stieg ebenfalls an. Bundesweit beläuft sich der Anteil der Kinder- und Jugendlichen, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung ermittelt wurde, auf knapp 31%  der durchgeführten Verfahren. Von diesen Fällen wurden bundesweit rund 28.000 Kindeswohlgefährdungen von den Jugendämtern als akut eingestuft, das sind 12% mehr als im Vorjahr. Bei weiteren 59.100 Kindern und Jugendlichen hatte die Prüfung durch das Jugendamt zwar keine Kindeswohlgefährdung, durchaus aber weiteren Hilfe- und Unterstützungsbedarf ergeben. Den Verdacht auf eine Gefährdung ausräumen, konnten die Jugendämter nur in rund 58.400 Fällen, einem Anteil von 33%. Lediglich Sachsen verzeichnete als einziges Bundesland einen Rückgang der tatsächlich gefährdeten Kinder und Jugendlichen. Hier waren es 72 Fälle weniger als im Vorjahr, bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde.

Wer informiert das Jugendamt?

In den meisten Fällen wurden die Jugendämter von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft über einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung informiert. Auf Bundesebene beträgt dieser Anteil gut 22% und variiert in den Ländern zwischen 17 und 29%. Lediglich in Sachsen-Anhalt wurden nur 10,8% aller Fälle durch die Polizei oder staatlichen Justizbehörden gemeldet. In den meisten Bundesländern folgen an zweiter Stelle und dritter Stelle die Meldungen durch Bekannte oder Nachbarn der Minderjährigen sowie durch die Schulen und Kitas. Jeder zehnte Hinweis erfolgte im Durchschnitt anonym. In Sachsen-Anhalt und Thüringen fällt dieser Anteil höher aus: Hier waren 16 bzw. 20%  aller Meldungen anoynm.

Vernachlässigung ist der häufigste Grund

Als häufigste Begründung der Kindeswohlgefährdung wurde in allen Bundesländern Vernachlässigung angegeben. Zwischen 50 und 70% aller Fälle wiesen Anzeichen von Vernachlässigung auf. Bei rund einem Drittel aller Fälle wurden Hinweise auf psychische Misshandlungen und bei einem weiteren Drittel auf körperliche Misshandlungen gefunden. Bundesweit wiesen 5% der Kinder Anzeichen für sexuelle Gewalt auf. Auch wenn Kindeswohlgefährdungen durch sexuelle Gewalt mit rund 3.000 Fällen am seltensten festgestellt wurden, ist hier im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 22% zu verzeichnen. Bereits im vergangenen Jahr war die Zahl sexuell missbrauchter Kinder um 20% angestiegen.

Vorläufige Schutzmaßnahmen

Weiterhin nahmen auch die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bundesweit zu. Zwar führten die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2019 rund 6% weniger Inobhutnahmen als im Vorjahr durch. Dieser Rückgang lässt sich jedoch vor allem auf die Anzahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise von Minderjährigen aus dem Ausland zurückführen: Deren Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 29% auf gut 8.600 Inobhutnahmen. Betrachtet man die Inobhutnahmen ohne die Fälle unbegleiteter Einreise, ist eine leichte Zunahme der Inobhutnahmen von einem Prozent erkennbar. Wie das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung vom 17.09.2020 mitteilte, setzt sich damit eine langfristige Entwicklung fort: Seit 2009 sind die Inobhutnahmen mit leichten Schwankungen um insgesamt 30% angestiegen.

Informationen der Bundesländer

Informationen der Statistischen Landesämter zum Thema Kindeswohlgefährdung finden Sie über die folgenden Links:

Quellen: Statistisches Bundesamt vom 27.08.2020 und 17.09.2020 sowie die statistischen Landesämter der Bundesländer

Redaktion: Thekla Noschka

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