Flucht und Migration

Startschuss für NRW-Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit!“

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt 50 Millionen Euro zur Integration junger Menschen zwischen 18 und 27 Jahren in Arbeit und Ausbildung bereit. Insbesondere junge Geflüchtete sollen von den Fördermaßnahmen profitieren. Dabei nimmt das Land besonders die Integration junger Frauen in den Blick. Kommunen können ab sofort Anträge stellen.

08.01.2020

Mit der Inkraftsetzung der Förderrichtlinie zur neuen Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ ist der Startschuss für die Kreise und kreisfreien Städte gefallen: Sie können ab sofort Fördermittel beantragen, um die Integration junger Menschen zwischen 18 und 27 Jahren in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen. Hierzu stehen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Schlüssel zur Integration

Insbesondere Geflüchtete mit Duldung und Gestattung, die sonst keinen oder nur nachrangigen Zugang zu Leistungen der Arbeitsförderung und Integrationskursen haben, sollen von den Fördermaßnahmen profitieren.
 
„Wir schließen mit unserem Landesprogramm eine Förderlücke“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir wollen nicht, dass die Menschen untätig Zeit verlieren. Das ist gesellschaftspolitisch nicht sinnvoll. Solange sie hier sind, sollen sie so früh wie es nur geht, die Möglichkeit erhalten unsere Sprache zu lernen, sich weiter zu qualifizieren und eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen.“
 
Integrationsminister Joachim Stamp: „Die Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung ist der entscheidende Schlüssel zur Integration. Die Landesregierung möchte vor allem jungen Flüchtlingen, die geduldet oder gestattet sind, bessere Integrationschancen und Perspektiven eröffnen. Von der Initiative profitieren zudem die Unternehmen, die unbürokratischere Möglichkeiten zur Deckung des Fachkräftebedarfs erhalten und die Kommunen, die ihnen zugewiesenen jungen Flüchtlingen Wege aufzeigen können, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu sichern – unabhängig von Transferleistungen.“

Sechs Förderbausteine

Ziel der Landesinitiative ist, dass die Teilnehmer mittel- und langfristig ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können und in der Folge die Haushalte der Kommunen entlasten. Dafür stehen Kreisen und kreisfreien Städten sechs Förderbausteine zur Verfügung, für die sie Gelder beantragen können:

  • Coaching
  • Berufsbegleitende Qualifizierung und / oder Sprachförderung
  • Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses
  • Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie
  • Teilnahme an Jugendintegrationskursen
  • Innovationsfonds für innovative Maßnahmen und Projekte
  • Teilhabemanagement.

Das Land nimmt besonders die Integration junger Frauen in den Blick. Die Kinderbetreuung wird mit einer Pauschale gefördert, damit Mütter mit Kleinkindern, die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeiten haben, dennoch an den Integrationsangeboten teilnehmen können.

Kommunen erhalten ein Budget zur Umsetzung der Förderbausteine

Eine Besonderheit von „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ besteht darin, dass den Kommunen zur Umsetzung der Förderbausteine 1 bis 4 eine Art Budget zur Selbstbewirtschaftung zur Verfügung gestellt wird. Dieses Budget ist auf der Grundlage des FlüAG-Schlüssels (Flüchtlingsaufnahmegesetz) ermittelt und berücksichtigt die Anzahl der Geflüchteten vor Ort. Danach können die Kommunen relativ „frei“ das Geld bis Ende Juni 2022 planen und je nach Bedarf vor Ort für die Förderbausteine einsetzen. Wird das Geld im ersten Jahr nicht völlig ausgeschöpft, kann es im nächsten Jahr verwendet werden.

Die Definition der Zielgruppe ist weit gefasst. Das Programm richtet sich an 18- bis 27-Jährige mit besonderen Unterstützungsbedarf, die nur nachrangingen Zugang zu den Regelangeboten der Integrations- bzw. Ausbildungs- und Arbeitsförderung haben.
 
Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen finden sich auf der Webseite des Förderprogramms www.durchstarten.nrw.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019

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