Kinder- und Jugendschutz
SPD-Fraktion will straf- und zivilrechtliche Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch verlängern
Die strafrechtliche Verjährungsfrist im Falle von sexuellem Missbrauch von Kindern soll nach dem Willen der SPD-Fraktion auf 20 Jahre erhöht werden. Gegenwärtig beträgt sie zehn Jahre. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist soll auf 30 Jahre angehoben werden. Zurzeit sind es drei Jahre. Das sieht ein Gesetzentwurf der Sozialdemokraten vor.
12.11.2010
Berlin: (hib/BOB/JOH) Das sieht ein Gesetzentwurf der Sozialdemokraten (17/3646) vor. In der Begründung heißt es, die mittlerweile große Zahl aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfälle der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen belege, dass in Kinderjahren missbrauchte Opfer so massiv traumatisiert sein könnten, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage seien, ihr Schweigen zu brechen.
Mehr Informationen unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703646.pdf
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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