SGB VIII

SGB VIII-Reform: DBJR würdigt Ergebnisse des Dialogprozesses „Mitreden – Mitgestalten“

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) begrüßt die Absicht des Bundesjugendministeriums, im Rahmen einer Reform des SGB VIII mehr Beteiligung von jungen Menschen zu ermöglichen und eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe anzustreben. Der Abschlussbericht des Dialogprozesses wurde Anfang Dezember vorgestellt und soll den Startschuss für den Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes bilden.

19.12.2019

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Abschlussbericht zum Reformprozess des SGB VIII vorgelegt. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) hat in der Arbeitsgruppe zu dieser Reform mitgewirkt. Der Bericht enthält aus Sicht des DBJR wichtige Forderungen und könne als Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren dienen.

Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey nahm bei der Abschlusskonferenz des Beteiligungsprozesses zur Reform des SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) den Abschlussbericht entgegen. Mit der Abschlusskonferenz endet ein umfangreicher Beteiligungs- und Dialogprozess unter dem Titel „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“.

Ergebnisse des Dialogprozesses und Ziele für die Reform

Aufgabe der Arbeitsgruppe „Mitreden – Mitgestalten“ war es, Kernthemen zu erörtern und mögliche Kompromisslinien für eine Reform auszuloten. Durch die AG wurden keine Beschlüsse für die folgende Gesetzgebung getroffen. Der vorgestellte Abschlussbericht bündelt die Ergebnisse des Dialogprozesses und dient als Grundlage für die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes durch das BMFSFJ. Im Frühjahr 2020 soll es einen Referent/-innenentwurf geben, daran schließt sich das Gesetzgebungsverfahren an.

Die wichtigsten Ziele für das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sind laut Bundesjugendministerin:

  • Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
  • Besserer Kinder- und Jugendschutz
  • Stärkung von Pflege- und Heimkindern
  • Mehr Prävention vor Ort
  • Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen

Mehr Beteiligung – Exklusion beenden

Zu den Zielen sagt DBJR-Vorsitzende Lisi Maier: „Wir begrüßen es, dass die Partizipation junger Menschen und die Stärkung von Beteiligung im Jugendhilfeverfahren als eigener Punkt dazugekommen ist.“ Die stellvertretende Vorsitzende des DBJR, Daniela Broda ergänzt: „Das klare Bekenntnis zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist enorm wichtig und richtig. Es folgt dem Appell 'Exklusion beenden', den wir gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen unterzeichnet haben.“

Den Ergebnissen des Abschlussberichts folgend wird das BMFSFJ laut Bundesjugendministerin Giffey im Referentenentwurf konkret die gesetzliche Verankerung unabhängiger Ombudsstellen, eine wirkungsvollere Heimaufsicht und eine Verschärfung der Anforderungen bei Auslandsmaßnahmen zum verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen aufgreifen. Weiterhin solle für die Kommunen mehr Rechtssicherheit für die Präventionsarbeit geschaffen werden. Diese solle künftig im Kinder- und Jugendhilferecht festgelegt werden, damit Unterstützungsangebote Kinder, Jugendliche und ihre Eltern besser erreichten.

Die Ankündigung, die Kostenbeteiligung von Pflege- und Heimkindern von 75 auf 25 Prozent zu reduzieren, bewertet der DBJR positiv. Dies entspreche grundsätzlich seiner Position zur Änderung des § 94 SGB VIII.

Weitere Informationen zum Dialogprozess und zur Abschlusskonferenz finden sich in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Außerdem stehen Informationen zur legilaturperiodenübergreifenden Diskussion einer Reform des Kinder- und Jugendhilferechts im Themenschwerpunkt SGB VIII zur Verügung: www.jugendhilfeportal.de/sgb-viii/

Der Prozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe ist unter www.mitreden-mitgestalten.de dokumentiert.

Quelle: Deutscher Bundesjugendring

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