Recht

SGB II-Reform: Kürzung zu Lasten der Kinder von Alleinerziehenden droht

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) lehnt die geplante Kürzung zu Lasten alleinerzogener Kinder bei der anstehenden „Hartz-IV“-Reform ab.

26.11.2014

Anlässlich der heutigen Arbeits- und Sozialminister/-innenkonferenz in Mainz fordert der VAMV eine gesetzliche Klarstellung gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Das Sozialgeld für Umgangstage muss ohne Minderung der Ansprüche in der Hauptbedarfsgemeinschaft ausgezahlt werden.
 
Es geht um getrennte Eltern, die beide im SGB II leben. Künftig soll der betreuende Elternteil das Sozialgeld fürs Kind für die Tage an den anderen Elternteil weitergeben, an denen es Vater oder Mutter besucht. Einigen sich die Eltern nicht, kürzt das Jobcenter das Sozialgeld tageweise fürs Kind in der Hauptbedarfsgemeinschaft, also im Alleinerziehenden-Haushalt, um es an den anderen Elternteil auszuzahlen. Diese Handhabung findet teilweise in der Praxis statt, widerspricht aber der Rechtsprechung des BSG. Danach ist der entstehende finanzielle Mehrbedarf bei Bedürftigkeit der Eltern von den Grundsicherungsträgern zu übernehmen, auch wenn die anspruchsberechtigten Kinder dadurch insgesamt ein höheres Sozialgeld erhalten.
 
"Die drohende Kürzung ist eine Milchmädchenrechnung", kritisiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV.  „Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer, als wenn beide Eltern zusammen leben. Das Kind nimmt die angefangene Milchpackung nicht mit rüber, Fixkosten und Anschaffungen wie Kleidung oder Schuhe werden nicht tageweise eingespart. Die geplante ‚Klarstellung‘ führt unterm Strich dazu, dass die Existenz des Kindes nicht gedeckt wäre. Das ist unwürdig, wir lehnen das entschieden ab.“
 
Kritisch sieht der VAMV, dass der Kürzungsvorschlag Alleinerziehende in einen Interessenskonflikt bringt: Je mehr Umgang mit dem anderen Elternteil, desto schwerer wird wegen der systematischen Unterdeckung die Existenzsicherung des Kindes im eigenen Haushalt. Der Wunsch nach einem großzügigen Umgang würde somit indirekt bestraft. „Der Gesetzgeber sollte die Situation von Kindern in Hartz IV nicht noch weiter verschärfen“, unterstreicht Schwab.
 
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden.
Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 26.11.2014

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