Sexueller Missbrauch von Kindern
Verlängerung der Schutzmaßnahme

Vertreter*innen des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments erzielen eine vorläufige Einigung über eine Verordnung, mit der eine Übergangsmaßnahme zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet verlängert werden soll. Aufgrund dieser Einigung wird die Übergangsmaßnahme bis zum 3. April 2026 verlängert.
14.03.2024
Die Belgische Ministerin des Inneren, der Institutionellen Reformen und der Demokratischen Erneuerung, betont:
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir unseren Kampf gegen die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Online-Welt verstärken. Die heutige Einigung schafft Rechtssicherheit für Internetanbieter, ihre Dienste weiterhin nach Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kontaktaufnahme zu Kindern zu durchsuchen, um sie den Behörden zu melden.
Auf der Grundlage einer 2021 angenommenen Ausnahmeregelung hinsichtlich der Datenschutzvorschriften in der elektronischen Kommunikation dürfen Anbieter sogenannter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste (z. B. Nachrichtenübermittlungsdienste) spezielle Technologien für die Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten nutzen, um sexuellen Kindesmissbrauch in ihren Diensten aufzudecken, zu melden und zu entfernen.
Diese Ausnahmeregelung, auf deren Verlängerung sich der Rat und das Europäische Parlament nun geeinigt haben, war zeitlich befristet und wäre am 3. August 2024 ausgelaufen.
Die Verhandlungsführer*innen des Rates und des Europäischen Parlaments haben ferner beschlossen, dass – um umfassende Meldungen und vergleichbare Statistiken zu erhalten – Anbieter die Informationen aus Berichten über aufgedeckten sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet den Behörden und der Kommission in einem strukturierten Format zur Verfügung stellen sollten.
Nächste Schritte
Die heutige Einigung muss nun von den Vertreter*innen der EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden, bevor sie in beiden Organen förmlich angenommen werden kann.
Hintergrund
Die Ausnahmeregelung, die erstmals 2021 vereinbart und nun bis zum 3. April 2026 verlängert wurde, schließt die Rechtslücke bis zur Verabschiedung neuer EU-Rechtsvorschriften, über die derzeit im Rat und im Europäischen Parlament beraten wird, und die einen langfristigen Rechtsrahmen für die Aufdeckung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet gewährleisten.
Weitere Informationen
Sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet verhindern
Quelle: Europäischer Rat und Rat der Europäischen Union vom 15.02.2024
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