Kindertagesbetreuung

Schleswig-Holstein investiert zusätzliche Mittel in frühkindliche Bildung

Nach der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Kita-Reform investiert Schleswig-Holstein nun weitere 20 Mio. Euro in ein Corona-Aufholprogramm im Bereich der Kindertagespflege.

03.09.2021

Anlässlich der Landtagsbefassung zum Tagesordnungspunkt „Kinder und Kindertagespflege nach Corona stärken, Eltern und Kommunen weiter entlasten, Inklusion in der frühkindlichen Bildung voranbringen“ kündigte Familienminister Heiner Garg am 26. August an:

„Wir werden noch in diesem Jahr aus den einmaligen Überschüssen des Jahres 2021 ein Corona-Aufholprogramm in Höhe von 20 Millionen Euro auflegen. Damit sollen Kinder, die von der Pandemie besonders belastet waren, unterstützt und gefördert werden. Die Landesregierung wird eine entsprechende Förderrichtlinie erstellen und diese mit den Beteiligten intensiv beraten, damit dabei die Bedarfe in den Kitas bestmöglich erfasst werden. Die Kitareform hat die Bedingungen in der frühkindlichen Bildung für alle Beteiligten schon jetzt erheblich verbessert. Das zusätzliche Geld wird zu Gunsten der Menschen eingesetzt, die die Zukunft unserer Gesellschaft sind: nämlich die kleinsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner. Sie erhalten jetzt noch bessere Chancen auf Teilhabe und Bildung, was angesichts der Coronavirus-Pandemie umso wichtiger ist.“

Hintergrund der zusätzlichen Mittel ist, dass aufgrund der zuvor fehlenden Gesamtdatenlage die Verteilung der zusätzlichen Mittel im Rahmen der Reform bei den Planungen auf Annahmen gestützt werden musste. Mittels der Kita-Datenbank, die zum 1. August 2020 für alle Einrichtungen verpflichtend geworden und seit 1. Januar die zentrale Abrechnungsplattform zwischen Land und Kommunen ist, hat das Land nun einen klareren Überblick über die tatsächlichen Gesamtdaten für die Betreuungsumfänge im Land.

„Das zeigt, dass das System vorher nicht wirklich transparent gewesen ist. Es bestätigt sich also an dieser Stelle, wie notwendig das Ziel der Reform war, Transparenz zu schaffen“.

Durch die Korrektur der Prognose auf die Ist-Zahlen stehen dem Land für das laufende Jahr einmalig 35 Millionen Euro und ab dem kommenden Jahr 45 Millionen Euro strukturell zur Verfügung.

„Es ist selbstverständlich, dass wir dieses Geld vollständig in der Kita-Finanzierung belassen werden. Wir haben ein Versprechen abgegeben, bestimmte finanzielle Größenordnungen zu mobilisieren. Gerade vor dem Hintergrund der Pandemie und der Einschränkungen, die Kinder besonders hart getroffen haben, wollen wir hier noch bessere Startchancen für die Kleinsten schaffen.“

Verteilung der zusätzlichen Mittel

Über das Corona-Aufholprogramm hinaus werden die einmaligen Mittel (35 Mio. Euro) aus dem Jahr 2021 wie folgt eingesetzt:

  • Aus den Überschüssen 2021 werden die Kommunen mit 12,94 Millionen Euro entlastet. Dies entspricht auch dem in der Kitareform vorgesehenen Anteil für die Kommunalentlastung und den Konnexitätsausgleich.
  • Rund zwei Millionen Euro werden für die Kita-Datenbank eingesetzt.

Für das Jahr 2022 werden die strukturell vorhandenen Mittel (45 Mio. Euro) wie folgt eingesetzt:

  • In allen Kreisen und kreisfreien Städten werden regionale Inklusionszentren eingerichtet. Dafür sollen über eine Förderrichtlinie jährlich 9,9 Millionen Euro bereitgestellt werden. Ziel ist, durch qualitativ hochwertige, landeseinheitliche Konzepte Kitas und Kindertagespflegepersonen fachlich und praktisch zu unterstützen. Die Leistungen der Inklusionszentren wie Fortbildungen, Beratungen und Supervision sollen Einrichtungen der frühkindlichen Bildung ohne Antrag direkt und anlassbezogen in den Zentren abrufen können. Weiter konkretisiert werden soll dieses Vorhaben in der AG Inklusion in der frühkindlichen Bildung und Betreuung, dem auch die Einrichtungsträger, Kommunen und Eltern angehören.
  • Entlastung der Kommunen: Der Wohngemeindeanteil am Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) wird mit Wirkung zum 1. Januar 2022 von 40,51 Prozent in diesem Jahr auf dann 37,65 Prozent statt den ursprünglich vorgesehenen 39,01 Prozent im nächsten Jahr abgesenkt. Hierfür werden über 18 Millionen Euro bereitgestellt.
  • Der Elternbeitragsdeckel im U3-Bereich wird mit Wirkung zum 1. Januar 2022 von zuvor über 288 auf 232 Euro für einen Ganztagsplatz (achtstündige Betreuung) abgesenkt.

Hintergrund

Zum 1. August 2020 sind wesentliche Bestandteile der Kitareform in Kraft getreten. Zum 1. Januar 2021 sind die übrigen Regelungen des Kitareform-Gesetzes wirksam geworden, die wegen der Pandemie verschoben wurden. Mit der Reform ist der Elternbeitragsdeckel eingeführt worden. Damit sind viele Familien noch während der Coronavirus-Pandemie entlastet worden. Zudem hat das Land neue Qualitätsstandards in den Kitas eingeführt und so für eine bessere Personalausstattung gesorgt. Drittens ist für die Kommunen eine verlässliche Finanzierung geschaffen und auch hier eine Entlastung auf den Weg gebracht worden.

Weitere Informationen zur Kitareform sind auf der Homepage der Landesregierung Schleswig-Holstein zu finden.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren Schleswig-Holstein vom 26.08.2021

Redaktion: Alena Franken

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