Freiwilliges Engagement
Sachsen-Anhalt schließt Lücke beim Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen
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Ob in Sport- und Heimatvereinen, Kirchgemeinden, Umwelt- und Flüchtlingsinitiativen: rund 685.000 Sachsen-Anhalter sind ehrenamtlich aktiv. Seit Jahresbeginn hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement verbessert. Die Freiwilligen sind über das Land nun lückenlos unfall- und haftpflichtversichert. Das heißt, dass der Versicherungsschutz jetzt erstmals auch für diejenigen Ehrenamtlichen gilt, die sich außerhalb größerer Vereine und Organisationen bzw. Kommunen engagieren.
12.02.2018
„Ich bin froh, dass wir diese Lücke schließen und jetzt allen Ehrenamtlichen Schutz anbieten können“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration schloss mit den Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) einen entsprechenden Vertrag zur Haftpflichtversicherung und mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH einen Vertrag über eine Sammelunfallversicherung für Ehrenamtliche.
Wertschätzung des Ehrenamtes
Grimm-Benne erklärt: „Ein vollständiger Versicherungsschutz ist ein kleiner Beitrag der Gemeinschaft zur gesellschaftlichen Wertschätzung des Ehrenamtes“. Keiner, der sich im Land ehrenamtlich engagiere, müsse sich künftig bei seiner Tätigkeit um seine Absicherung bei Schadenersatzansprüchen oder Unfall sorgen.
Vielfach wurde in Umfragen geäußert, dass sich bei einem vollständigen Versicherungsschutz noch mehr Menschen in Sachsen-Anhalt bürgerschaftlich betätigen würden. Der neue Versicherungsschutz ist bereits zum 1. November 2017 in Kraft getreten. Die Inanspruchnahme erfordert keine gesonderte Anmeldung von Ehrenamtlichen, Initiativen, Gruppen oder Projekten.
Bereitschaft zum Engagement zugenommen
Insgesamt engagieren sich 685.000 Menschen ab 14 Jahre ehrenamtlich in Sachsen-Anhalt. Das ist fast jeder Dritte. In den vergangenen Jahren hat der Freiwilligen-Sektor bundesweit einen regelrechten Aufschwung erlebt. Auch in Sachsen-Anhalt stieg die Engagement-Quote laut Freiwilligen-Survey 2014 von 26 Prozent (2009) auf 37 Prozent (2014). Neben dem tatsächlichen Engagement hat vor allem auch die Bereitschaft zum Engagement zugenommen. Demnach waren 2014 mehr als die Hälfte aller Nicht-Engagierten bereit, sich künftig ehrenamtlich engagieren zu wollen. Dies wurde bereits ein Jahr später im Rahmen der Flüchtlingshilfe unter Beweis gestellt.
Engagement am häufigsten in Vereinen und Verbänden
Nach wie vor am häufigsten findet das freiwillige Engagement im Land in Vereinen und Verbänden statt (53,2 Prozent). 18,7 Prozent der Engagierten in Sachsen-Anhalt sind individuell organisiert in einer Gruppe oder Initiative – das sind rund 128.000 Menschen.
Mit der Erweiterung des gesetzlichen Versicherungsschutzes ehrenamtlich Tätiger zum 1. Januar 2005 waren Personen unfallversichert, die gemeinnützige Arbeiten in Vereinen, Arbeitsgemeinschaften oder sonstigen privatrechtlichen Zusammenschlüssen verrichteten. Zum 1. Oktober 2008 erweiterte sich der Personenkreis, der sich freiwillig gesetzlich unfallversichern kann. Ehrenamtlich tätige Personen, die im Auftrag ihres Vereins tätig werden oder die sich in Parteien freiwillig engagieren, konnten nun auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Seit 1. November 2017 gilt der Versicherungsschutz auch für Ehrenamtliche außerhalb dieses Wirkungskreises.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt vom 05.02.2018
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