Förderinformationen
Richtlinie investive Förderung: In Thüringen noch Fördermittelanträge einreichen
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In Thüringen steht die Neufassung der Richtlinie investive Förderung im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzessteht kurz vor der Unterzeichnung. Da für 2016 noch geringe Restmittel zur Verfügung stehen, besteht kurzfristig die Möglichkeit einen Fördermittelantrag einzureichen.
18.10.2016
Nach Ziffer 2.2 i. V. m. Ziffer 4.4 können zukünftig auch Vorhaben der technischen und inventarmäßigen Ausstattung von Geschäftsstellen der überregionalen Träger der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die eine Strukturförderung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe durch das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium erhalten, gefördert werden.
Nach Ziffer. 4.4 werden Vorhaben nach Ziffer 2.2. nur gefördert, wenn deren zuwendungsfähigen Ausgaben in brutto bei technischen und inventarmäßigen Ausstattungsmaßnahmen 7.500 € übersteigen.
Nach Ziffer 5.2 kann die Zuwendung für Vorhaben, für die wegen ihrer überörtlichen Bedeutung gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII das Land als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sachlich zuständig ist, bis zu 70 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Mit der Voranmeldung nach Ziffer 7.1 hat der Träger die Notwendigkeit der investiven Förderung konzeptionell darzustellen. Dabei ist detailliert zu beschreiben, inwieweit die Förderung für die Leistungserbringung des Trägers bzw. der Einrichtung notwendig ist und in welchem Zusammenhang sie mit dessen Leistungsbereichen steht. Darüber hinaus ist mit der Maßnahmebeschreibung einzureichen, welche der unter Ziffer 1.3 benannten Indikatoren mit der beantragten Förderung und in welchem Umfang erreicht werden sollen.
Kurzfristig Vorhaben für das Haushaltsjahr 2016 beantragen
<link http: ljrt.de downloads richtlinien voranmeldung-invest-ausstattung-2016.doc external-link-new-window für die noch im haushaltsjahr realisiert werden>Voranmeldung für Vorhaben, die noch im Haushaltsjahr 2016 realisiert werden sollen, müssen bis spätestens 30. Oktober 2016 vorliegen.
Nach grundsätzlicher Förderentscheidung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport würde dann kurzfristig zur Antragstellung durch die GFAW aufgefordert, die den Bescheid noch in 2016 erlässt. Die Mittel müssen auch noch in diesem Jahr abgerufen werden.
Vorhaben für das Haushaltsjahr 2017
Die <link http: ljrt.de downloads richtlinien voranmeldung-invest-ausstattung-2017.doc external-link-new-window eines antrages für das haushaltsjahr>Voranmeldung eines Antrages für das Haushaltsjahr 2017 erfordert die Zusendung der Voranmeldung nebst Anlage gemäß Ziffer 7.1 der Richtlinie bis spätestens 30. November 2016 an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Quelle: Landesjugendring Thüringen e.V. AG / Thüringer Kinder- und Jugendvertretungen vom 18.10.2016
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