75 Jahre Bundesverfassungsgericht
Regenbogenfamilien warten seit fünf Jahren auf ihre Rechte
Regenbogenfamilien warten seit fünf Jahren auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur rechtlichen Absicherung ihrer Kinder ab Geburt. Das aktuelle Abstammungsrecht berücksichtigt sie nicht gleichberechtigt. Viele müssen aufwendige Stiefkindadoptionen durchlaufen. Initiativen fordern eine Reform, um Diskriminierung zu beenden.
02.10.2026
Geburtstage sind normalerweise ein Anlass zum Feiern. Beim 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts können Regenbogenfamilien jedoch nicht einfach mitfeiern. Denn seit inzwischen mehr als fünf Jahren warten Familien auf eine Entscheidung zur Frage, ob ihre Kinder auch dann ab Geburt rechtlich durch zwei Elternteile abgesichert sein können, wenn der zweite Elternteil kein Mann ist.
Das geltende Abstammungsrecht knüpft die rechtliche Elternschaft weiterhin an Kategorien, die Regenbogenfamilien nicht gleichberechtigt berücksichtigen. Nach § 1591 BGB ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat. § 1592 BGB bestimmt als Vater dagegen den Mann, der mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Für Partnerinnen sowie Eltern mit weiblichem, diversem oder keinem Geschlechtseintrag gibt es keine entsprechende rechtliche Zuordnung ab Geburt.
Für viele Regenbogenfamilien bleibt deshalb nur der Weg über die sogenannte Stiefkindadoption. Der führt zu einem aufwendigen Verfahren, obwohl es sich bei dem zweiten Elternteil vielfach um den Menschen handelt, der das Kind von Beginn an gemeinsam mit dem gebärenden Elternteil plant, versorgt und erzieht.
Die Initiative Nodoption hat sich deshalb entschieden, diesen Weg nicht hinzunehmen und die rechtliche Elternschaft ihrer Familien gerichtlich einzufordern. Sieben konkrete Normenkontrollverfahren sowie eine Verfassungsbeschwerde liegen inzwischen beim Bundesverfassungsgericht. Die ersten Vorlagebeschlüsse stammen aus März 2021. Bis heute ist in diesen Verfahren keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen.
„Eigentlich ist das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Korrektiv gegen diskriminierende Gesetze, gerade auch bei der Durchsetzung queerer Grund- und Menschenrechte. Umso schwerer wiegt es, dass Regenbogenfamilien seit Jahren auf eine Entscheidung warten. Kinder brauchen rechtliche Sicherheit von Anfang an. Die rechtliche Absicherung eines Kindes von Geburt an darf nicht davon abhängen, welches Geschlecht der zweite Elternteil hat“,
sagt Saskia Ratajszczak vom Regenbogenfamilienzentrum Berlin des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg e.V.
Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:
„Die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht müssen endlich damit aufhören, sich gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben, wer nun für die Gleichstellung von Kindern aus Regenbogenfamilien sorgen müsse. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Versprechen für die Abstammungsrechtsreform von Justizministerin Hubig endlich umzusetzen. Folgen Sie jetzt dem Ruf von bereits 120.000 Menschen, die unsere Petition zum Thema unterschrieben haben.“
Auch Florian Winkler-Schwarz, Geschäftsführer des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg, kritisiert den jahrelangen Stillstand:
„75 Jahre Bundesverfassungsgericht sind ein Anlass, die Bedeutung des Grundgesetzes und seiner unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit zu würdigen. Aber zum Schutz von Regenbogenfamilien bleibt eine zentrale Frage der Gleichbehandlung weiterhin offen. Kinder sollten nicht jahrelang auf die vollständige rechtliche Absicherung ihrer Familie warten müssen. Erst wenn queere Familien und ihre Kinder vollständige Rechte haben, können wir richtig mitfeiern.“
Anlässlich des Festakts zum 75. Geburtstag wird Saskia Ratajszczak am 28. September 2026 gemeinsam mit Familien der Initiative Nodoption in Karlsruhe vor Ort sein, um auf den jahrelangen Stillstand aufmerksam zu machen. Das Bundesverfassungsgericht selbst feiert seinen 75. Geburtstag am 28. September mit einem Festakt in der Stadthalle des Kongresszentrums Karlsruhe.
Der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt Bundesverband und der LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg setzen sich gemeinsam mit der Initiative Nodoption dafür ein, dass das Abstammungsrecht endlich alle Familienformen abbildet und die rechtliche Absicherung von Kindern nicht vom Geschlecht ihrer Eltern abhängig ist.
Weiterführende Informationen
- Reform im Abstammungsrecht: Regenbogenfamilien endlich rechtlich absichern
- Regenbogenfamilien anerkennen
Quelle: Verband Queere Vielfalt vom 25.09.2026
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