Kinderrechte

Red Hand Day: Bundesentwicklungsminister verurteilt Missbrauch von Kindern als Soldaten

Immer noch werden weltweit rund 250.000 Minderjährige von Armeen und bewaffneten Gruppen zu Gräueltaten gezwungen oder sexuell missbraucht. Zum Internationalen Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten am 12. Februar fordert Bundesentwicklungsminister Gerd Müller die Anstrengungen weiter zu verstärken und gegen die Menschenrechtsverletzung vorzugehen.

12.02.2018

Zum Internationalen Tag gegen den Einsatz von Kindersoldaten am 12. Februar fordert Bundesentwicklungsminister Gerd Müller:

"Kinder brauchen Schulen, keine Gewehre! In Syrien werden zurzeit wieder hunderte von Kindern zwangsrekrutiert. Kinder zum Kämpfen und Töten zu zwingen, ist eine verabscheuungswürdige Menschenrechtsverletzung. Die Kinder leiden unter den seelischen und körperlichen Folgen oft ein Leben lang. Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, diesen Missbrauch zu beenden und den Kindern ein normales Leben zurückzugeben." Immer noch werden weltweit rund 250.000 Minderjährige von Armeen und bewaffneten Gruppen zu Gräueltaten gezwungen oder sexuell missbraucht.

Das Entwicklungsministerium hilft ehemaligen Kindersoldaten, ein normales Leben zu führen. In Kolumbien unterstützt das Ministerium beispielsweise die Reintegration ehemaliger Kindersoldaten durch berufliche Ausbildung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt. In Liberia und Ruanda werden ehemalige Kämpfer psychosozial betreut und lernen, Konflikte gewaltfrei beizulegen.

Am 12. Februar 2002 trat das "Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes in bewaffneten Konflikten" in Kraft. Seitdem gibt es auch die "roten Hände" als Zeichen und Symbol des Protestes gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten. In dem Protokoll wurde vereinbart, dass Kinder unter 18 Jahren nicht zwangsweise zum Dienst an der Waffe eingezogen werden können. Im sogenannten Rom-Statut des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag ist außerdem die Rekrutierung von unter 15-Jährigen als Kriegsverbrechen festgelegt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

Quelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11.02.2018

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