Traumaambulanzen
Psychotherapeutische Soforthilfe für betroffene Menschen der Flutkatastrophe
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bietet in seinen Traumaambulanzen den von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen Hilfe, die dringend psychotherapeutische Beratung oder Unterstützung benötigen. Auch die Traumaambulanzen anderer Träger im Rheinland stehen diesen Menschen offen.
23.07.2021
Die Traumaambulanzen sind regulär für traumatisierte Opfer von Gewalttaten, deren Angehörige und Hinterbliebene tätig. Aktuell können derzeit auch Betroffene des Hochwassers dort Hilfe erhalten, soweit die jeweiligen Kapazitäten dies erlauben. Die Traumaambulanzen sind im Umgang mit seelischen Verletzungen sehr erfahren und können ohne vorherigen formalen Antrag aufgesucht werden. Auch können beispielsweise Angehörige, die nahe Verwandte oder eine verschwägerte Person verloren haben, diese Hilfe erhalten. Betroffene bekommen bis zu fünf Sitzungen finanziert.
Auf der Website des LVR steht eine Übersicht der Ambulanzen im Rheinland zum Download zur Verfügung, bei denen Betroffene Hilfe erfragen können. Sie umfasst Traumaambulanzen der LVR-eigenen Kliniken als auch die anderer Träger.
„Die Situation stellt viele Menschen vor enorme Herausforderungen. Angehörige wurden getötet oder verletzt, Existenzen zerstört. Aus unserer Erfahrung wissen wir, wie schwerwiegend solche traumatischen Ereignisse für die Menschen sein können. Oftmals kann eine psychotherapeutische Beratung oder Unterstützung zur Verarbeitung des Erlebten notwendig sein. Unsere LVR-Kliniken stehen allen Menschen, die Hilfe benötigen, jederzeit offen“, erklärte Martina Wenzel-Jankowski, LVR-Dezernentin Klinikverbund und Verbund Heilpädagogischer Hilfen.
In allen neun psychiatrischen Kliniken des LVR finden von der Flutkatastrophe traumatisierte Menschen Hilfe – egal ob in den Traumaambulanzen oder auch in den psychiatrischen Institutsambulanzen. An den Standorten Bedburg-Hau, Bonn, Düsseldorf, Essen und Viersen gibt es außerdem spezielle Angebote für betroffene Kinder und Jugendliche.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich bereit erklärt, dem LVR für diese freiwillige Leistung finanzielle Mittel bis Ende des Jahres zur Verfügung zu stellen, um im Einzelfall Betroffenen bis zu fünf Sitzungen psychotherapeutische Soforthilfe anzubieten.
Quelle: Der Landschaftsverband Rheinland vom 23.07.2021
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