Hilfen zur Erziehung

Programm zur Stärkung der tätigkeitsbegleitenden Erzieherausbildung in Brandenburg

Die „Gutschein Praxisausbildung – Hilfen zur Erziehung“ in Brandenburg wurde am 19. September in Potsdam gestartet. Zielgruppe sind angehende sozialpädagogische Fachkräfte, die am „Lernort Praxis“ in den stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung tätig sind und dort von Fachkräften angeleitet werden. Das Jugendministerium Brandenburg (MBJS) fördert mit 530.000 Euro in diesem Jahr.

26.09.2022

Jugend- und Bildungsministerin Britta Ernst:

„Mit der ‚Gutschein Praxisausbildung‘ stärken wir die tätigkeitsbegleitende Ausbildung und leisten im Bereich der Hilfen zur Erziehung einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung in der fachpraktischen Ausbildung angehender Erzieherinnen und Erzieher am Lernort Praxis. In den stationären und teilstationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung herrscht ein hoher Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften. Die Fachkräftegewinnung, -bindung und ‑sicherung ist auch von hohem landespolitischen Interesse.“     

Mit dem Gutschein wird die wöchentliche Anleitung von drei Stunden pro Qualifizierungsmonat und Tätigkeit in der Einrichtung mit rund 400 Euro gefördert. Träger von Einrichtungen der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung können noch bis zum 30. September 2022 Anträge stellen, wenn sie in Ausbildung oder Qualifizierung befindliche Personen beschäftigen. Als Geschäftsbesorger für die Entgegennahme, Prüfung und anschließenden Mittelauszahlung/-weiterleitung der „Gutscheine Praxisausbildung“ wurde das Paritätische Bildungswerk Landesverband Brandenburg e.V. beauftragt.

Die Gutscheine sind bestimmt für die Anleitung von:

  • Fachschülerinnen und Fachschülern des neuen Ausbildungsjahres in der tätigkeitsbegleitenden Teilzeitausbildung im Bildungsgang Sozialpädagogik (staatlich anerkannte Erzieherin/Erzieher),
  • Studierenden in den praxisintegrierten und dualisierten Bachelor-Studiengängen der Sozialen Arbeit an den staatlichen Hochschulen des Landes,
  • Studierenden der Fachhochschule „Clara Hoffbauer“ Potsdam in den dualisierten Studiengängen „Bewegungspädagogik und Tanz in Sozialer Arbeit“, „Musikvermittlung und Musikpädagogik in Sozialer Arbeit“, „Sprachpädagogik und Erzählende Künste in Sozialer Arbeit“ oder „Medienbildung und pädagogische Medienarbeit“ mit dem Studienschwerpunkt „teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung“ sowie
  • Teilnehmenden der „Tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung zur Erzieherin/zum Erzieher für den Bereich der stationären und teilstationären Hilfen zur Erziehung im Land Brandenburg“ („Profis für die Praxis“).

Weitere Informationen

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Brandenburg vom 19.09.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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