LGBTIQ

Parlament ruft die EU zum Freiheitsraum aus

Wegen der Rückschritte bei Rechten von LGBTIQ-Personen in einigen EU-Ländern, insbesondere Polen und Ungarn, haben die Abgeordneten die EU zum „Freiheitsraum für LGBTIQ-Personen“ erklärt. Die Kommission sollte alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um gegen Verstöße gegen die Grundrechte von LGBTIQ-Personen vorzugehen.

22.03.2021

Zwei Jahre nachdem sich die erste polnische Gemeinde zur „LGBTI-freien Zone“ erklärt hat, rief das Parlament die EU am Donnerstag in einer mit 492 Stimmen bei 141 Nein-Stimmen und 46 Enthaltungen angenommenen Entschließung zum „Freiheitsraum für LGBTIQ-Personen“ aus.

Seit März 2019 haben über 100 Woiwodschaften, Landkreise und Gemeinden in ganz Polen Entschließungen verabschiedet, mit denen sie sich für frei von der sogenannten LGBT-Ideologie erklärt haben. Laut diesen Erklärungen sollen die lokalen Regierungen von allen Maßnahmen zur Förderung der Toleranz gegenüber LGBTIQ-Personen absehen, etwa indem Organisationen, die auf die Förderung von Nichtdiskriminierung und Gleichstellung hinarbeiten, die finanzielle Unterstützung entzogen wird.

Zunahme von Diskriminierungen und Übergriffen gegen LGBTIQ-Personen in Polen

Die Abgeordneten betonen auch, dass die Annahme von Entschließungen zur Befreiung von der sogenannten LGBT-Ideologie in einen breiteren Kontext eingebettet sind, der geprägt ist von zunehmender Diskriminierung und Übergriffen auf die LGBTIQ-Gemeinschaft in Polen, insbesondere durch zunehmende Hetze vonseiten von Behörden, gewählten Amtsträgern – auch vonseiten des derzeitigen Präsidenten – und regierungsfreundlichen Medien. Sie beklagen auch die Verhaftungen von LGBTIQ-Aktivisten und Angriffe auf Pride-Märsche.

Obwohl die Kommission Anträge auf EU-Förderung im Rahmen ihres Städtepartnerschaftsprogramms von polnischen Städten, die solche Entschließungen verabschiedet haben, abgelehnt hat, fordern die Abgeordneten die Institution auf, weiter zu gehen. Die Kommission solle sämtliche Instrumente einsetzen, darunter Vertragsverletzungsverfahren, Artikel 7 EUV und die vor Kurzem verabschiedete Verordnung über den Schutz des Haushalts der Union, um überall in der Union gegen Verstöße gegen die Grundrechte von LGBTIQ-Personen vorzugehen.

Verschlechterung der Situation in Ungarn

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird auch die sich verschlechternde Situation in Ungarn erwähnt. Im November 2020 verabschiedete die ungarische Stadt Nagykáta eine Entschließung zum Verbot der „Verbreitung und Förderung von LGBTQ-Propaganda“. Einen Monat später verabschiedete das ungarische Parlament Verfassungsänderungen, in deren Zuge die Rechte von LGBTIQ-Personen weiter eingeschränkt werden, der Umstand vernachlässigt wird, dass es Transgender und nichtbinäre Personen gibt, und deren Recht auf ein Familienleben eingeschränkt wird.

„LGBTIQ-Personen sollten überall in der EU die Freiheit genießen, ihre sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität zu leben und öffentlich zu zeigen, ohne Angst vor Intoleranz, Diskriminierung oder Verfolgung zu haben, und die Behörden auf allen Regierungsebenen in der EU sollten die Gleichheit und die Grundrechte aller, einschließlich LGBTIQ-Personen, schützen und fördern“, so die Abgeordneten.

LGBTIQ-Personen sollten überall in der Europäischen Union das Recht haben, „öffentlich zu ihrer sexuellen Ausrichtung, Geschlechtsidentität, geschlechtlichen Ausdrucksform und ihren Geschlechtsmerkmalen zu stehen und ohne Angst vor entsprechender Intoleranz, Diskriminierung oder Verfolgung zu leben“, so die Abgeordneten, die fordern, dass die Behörden auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen in der gesamten Europäischen Union „die Gleichheit und die Grundrechte aller Menschen, auch von LGBTIQ-Personen, schützen und fördern und deren Rechte in vollem Umfang gewährleisten sollten.“

Quelle: Europäisches Parlament vom 11.03.2021

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