SGB VIII
Paritätischer fordert Stop der SGB VIII-Reform

In einem Positionspapier hat der Paritätische Wohlfahrtsverband die bisherigen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums für die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) scharf kritisiert und einen Neustart der Reform gefordert.
07.10.2016
Zentrales Ziel einer Reform in dieser Legislaturperiode sollte ein "inklusives SGB VIII" sein. Die bisher vorgelegten Arbeitsentwürfe sind nach Ansicht des Paritätischen Gesamtverbandes so überfrachtet mit anderen Intentionen, dass das Ziel eines inklusiven SGB VIII so nicht erreichbar ist. Der Paritätische fordert deshalb den Stop der Reform.
- Durch die vorgesehene Auflösung der individuellen Rechtsansprüche von Eltern auf "Hilfe zur Erziehung" durch eine Ausweitung des Ermessens öffentlicher Träger und davon umschlossene Möglichkeiten, Hilfesuchende auf Regelangebote zu verweisen, soll eine tragende Säule des Kinder- und Jugendhilferechts zu Fall gebracht werden.
- Durch die vorgesehenen Neuregelungen im Finanzierungsrecht soll das Ermessen öffentlicher Träger im Hinblick auf die Art von Finanzierungsformen so erheblich erweitert werden, dass die Träger der freien Jugendhilfe in Finanzierungsfragen in völlige Abhängigkeit von den Optionen der öffentlichen Hand geraten. Die öffentlichen Träger sollen, so sie wollen, den Abschluss von Vereinbarungen verweigern können und Ausschreibungspraktiken entwickeln, die – wie das Beispiel der Jugendberufshilfe zeigt – geeignet sind, gut entwickelte Angebotsstrukturen in kürzester Zeit zu zerstören.
Mit solchen Rahmungen - der Auflösung der individuellen Rechtsansprüche und Auflösung der Finanzierungsstrukturen - werden nach Ansicht des Paritätischen Gesamtverbands auch Grundbedingungen für den Willen zur Überführung der sozialrechtlichen Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen unterspült. Eltern behinderter Kinder haben kein Interesse daran, mühsam erkämpfte Fortschritte im Hinblick auf die Rechtssicherheit bei der Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe durch den Zuständigkeitswechsel in ein SGB VIII zu verlieren. Sie hofften auf einen deutlichen Zugewinn an Leistungsfähigkeit für ihre Kinder. Jetzt drohen ihnen die Ungewissheiten der jeweiligen Ermessensausübung.
Diese Dimensionen der Veränderungen, die in den bisher vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Arbeitsentwürfen deutlich werden, sind weder in einem fachlichen noch jugendhilferechtlichen Diskurs entwickelt worden. Der Paritätische fordert für die Reform des SGB VIII einen fachlich wesentlich breiter aufgestellten Diskurs.
In der Stellungnahme des Paritätischen heißt es weiter: "Da die Zeitschiene bis zu den Bundestagswahlen immer enger wird und die Entwürfe nicht mit bloßen Textkorrekturen zu heilen sind, da ihre Gesamtkonstruktion verfehlt ist, fordern wir das BMFSFJ auf, dieses Gesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und statt dessen in der neuen Legislaturperiode über einen breiter verankerten Fachdiskurs zur Ausgestaltung eines inklusiven SGB VIII einen grundlegend neuen Anlauf zu machen. In einen solchen Anlauf müssen auch bisher ausgesparte Problemlösungen eingebracht werden. Der Abbau des Personals in der Kinder- und Jugendarbeit in den letzten Jahren ist drastisch. Diese Infrastruktur braucht dringend eine Stärkung, für die wir bereits 2014 Vorschläge gemacht haben. Auch die rechtliche Absicherung von präventiven Angeboten für Kinder und Jugendliche in besonders belasteten Situationen – wie z.B. von Beratungsstellen zu Fragen des sexuellen Missbrauchs - ist ein offenes Problem, das dann einbezogen werden muss. Wir werden uns am Erarbeitungsprozess eines inklusiven SGB VIII, das diesen Namen verdient und Rechtssicherheit für Hilfesuchende und Hilfeerbringer zur Basis hat, intensiv beteiligen."
Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. vom 30.09.2016
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