Bremen
Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche startet zum zweiten Quartal 2023
Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann richtet eine Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche ein. Sie soll bei Streitigkeiten mit den Einrichtungen der Jugendhilfe parteiisch beraten und unterstützten.
09.01.2023
Träger wird der „Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Landesverband Bremen e.V.“ gemeinsam mit dem „Bremer Beratungsbüro für Erziehungshilfen BeBeE“. Das teilte die Senatorin am 15. Dezember 2022 der Deputation für Soziales, Jugend und Integration mit. Die Ombudsstelle kann angerufen werden bei Konflikten mit dem Jugendamt, mit stationären Jugendhilfe-Einrichtungen („Heimen“), mit Pflegeeltern oder in Erziehungsstellen, aber auch bei Problemen mit Kita und Hort. Sie soll ihre Tätigkeit mit Beginn des zweiten Quartals 2023 aufnehmen.
Unterstützung bei kleinen und schwierigen Fragen
„Wir wollen Kinder gezielt stärken, die außerhalb der Familie betreut oder untergebracht sind“, sagte Senatorin Stahmann. In erster Linie habe sie dabei Pflegekinder sowie Heimkinder im Blick, die sich ungerecht behandelt fühlen oder in Konflikten stecken, die sie allein nicht lösen können. „Das können relativ überschaubare Fragen sein wie: Mir wurde das Taschengeld gestrichen – darf der Träger das überhaupt?“ Oder: „Ich will meine Ratte mitnehmen ins Heim, die ist doch zahm.“ Es könne aber auch um schwierigere Fragen gehen wie Konflikte mit dem Fall-Management im Jugendamt oder eine als unzureichend empfundene Beteiligung in der Hilfeplanung.
Die Ombudsstelle solle Partei für den jungen Menschen ergreifen und ihn dabei unterstützen, die Konflikte in seinem Sinne zu lösen, sagte Senatorin Stahmann. Auf ausdrücklichen Wunsch könne sie auch direkten Kontakt aufnehmen zum Jugendamt, zu den Pflegefamilien oder den stationären Einrichtungen: „Die jungen Leute sollen über ihre Rechte aufgeklärt werden, und sie sollen jemanden haben, der ihre Interessen vertritt und sich dabei an ihre Seite stellt.“ Auch Angehörige und Sorgeberechtigte könnten die Dienste der Ombudsstelle in diesem Sinne in Anspruch nehmen.
Zum Hintergrund
Das Sozialgesetzbuch VIII („Jugendhilferecht“ auf Ebene der Bundesgesetzgebung) verpflichtet die Länder zur Einrichtung einer solcher weisungsungebundenen Ombudsstelle, bei der genauen Ausgestaltung dieser Pflicht lässt es den Ländern aber gewisse Freiheiten. In Bremen die zentrale Ombudsstelle je einen Standort mit regelmäßiger Beratung in Bremen sowie in Bremerhaven haben und darüber hinaus eine bedarfsorientierte Beratung in Bremen-Nord.
Quelle: Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 15.12.2022
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