Kürzungspläne
Offener Brief an Bundeskanzler Merz zu Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe
In Reaktion auf die Rede des Bundeskanzlers beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlichten die Erziehungshilfefachverbände am 16. Juni 2025 einen Offenen Brief in dem sie den Bundeskanzler auffordern die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsorientiert ausreichend zu fördern.
23.06.2025
Offener Brief an Bundeskanzler Merz
Ihre Rede auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin im Hinblick auf die Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
zunächst möchten wir die Gelegenheit nutzen, Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland zu gratulieren. Für die Umsetzung der anstehenden Vorhaben zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wünschen wir Ihnen Tatkraft, Fortune und den Rückhalt der Gesellschaft.
Als Bundesfachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland setzen wir uns insbesondere für die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und für stabile Rahmenbedingungen gelingenden Aufwachsens ein. Wir verstehen uns als Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien und bieten Ihnen in dieser Funktion gerne unsere partnerschaftliche Unterstützung und unsere fachliche Expertise an.
Auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin haben Sie die jährlichen Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe kritisiert und eine umfassende Aufgabenüberprüfung im Sozialrecht angekündigt. Dem Recht der Bedürftigen müsse ebenso Rechnung getragen werden wie der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte.
Laut Statistischem Bundesamt lagen die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe 2023 bei rund 71,9 Mrd. Euro (+ 9,2 % im Vergleich zu 2022). Im Vergleich dazu: Im Jahr 2013 lagen die Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe bei rund 35,5 Mrd. Euro. Innerhalb von 10 Jahren haben sich die Ausgaben verdoppelt. Dieser Anstieg kann einerseits insbesondere mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung begründet werden und lässt sich andererseits auf die Tarifentwicklungen sowie die allgemeinen Preissteigerungen zurückführen. Setzt man die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), so ist festzustellen, dass der Anteil zwischen 2021 und 2023 bei 1,7 % auf einem gleichbleibenden Niveau liegt.
Wir teilen die Sorge über die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte und sehen hier insbesondere die Leistungsfähigkeit der kommunalen Haushalte vor erheblichen Herausforderungen. Auch erkennen wir vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenlagen und der erforderlichen Transformationsprozesse die Notwendigkeit politischer Prioritätensetzung an. Aus unserer Sicht dürfen äußere, innere und soziale Sicherheit jedoch nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinanderstehen. Mit Sorgfalt und Maß muss dafür Sorge getragen werden, dass dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Sicherheit insgesamt Rechnung getragen wird.
Gleichwohl ist es ist an der Zeit, Aufwendungen in der Kinder- und Jugendhilfe als Investition in eine zukunftsfähige Gesellschaft anzuerkennen und nicht als konsumtive Ausgaben zu verstehen.
Gerne möchten wir auf die von Ihnen angekündigte umfassende Aufgabenüberprüfung und mögliche Einsparungen eingehen.
Bereich der Hilfen zur Erziehung (und weitere Einzelfallhilfen)
Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien in krisenhaften Situationen und fördern die Erziehungsfähigkeit von Eltern. Für diesen Bereich wurden 2023 ca. 16,9 Mrd. Euro verausgabt. Dies entspricht einem Anteil von 23,5 % am Gesamtaufwand der Kinder- und Jugendhilfe. Auch hier ist eine kontinuierliche Steigerung der Aufwendungen ablesbar.
Die Steigerung der Aufwendungen für diesen Bereich gehen mit einem Zuwachs der Fallzahlen einher. 2023 lag das Fallzahlvolumen bei insgesamt 1,03 Mio. Hilfen (+ 4,3 % im Vergleich zu 2022). Im Vergleich dazu: 2013 lag das Fallzahlvolumen bei etwa 0,89 Mio. Hilfen. Während der Corona-Pandemie waren die Fallzahlen rückläufig bzw. stagnierten diese. 2023 war erstmals wieder ein Anstieg zu verzeichnen.
Das Aufwachsen in Krisenzeiten hinterlässt Spuren bei Kindern und Jugendlichen. Sie sind ebenso wie Erwachsene von Sorgen und Unsicherheiten etwa in Bezug auf den Klimawandel, den Krieg in der Ukraine sowie steigende Kosten des Lebensunterhalts betroffen und besonders vulnerabel. Darüber hinaus wirken die Folgen der Corona-Pandemie nach. Dies wirkt sich auch auf die mentale Gesundheit der jungen Menschen aus.
Inwieweit Kinder und Jugendliche diese Herausforderungen bewältigen können, hängt u. a. von der Unterstützung und Fürsorge ab, die ihnen im Elternhaus zuteilwerden. Kinder und Jugendliche, die in Belastungssituationen aufwachsen (z. B. im Transferleistungsbezug, von Alleinerziehenden), sind mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert und statistisch besonders häufig in den Hilfen zur Erziehung vertreten.
Um die Erziehungsfähigkeit von Eltern zu unterstützen und die Entwicklung von Kindern zu fördern, müssen Familien möglichst frühzeitig unterstützt werden. Hierzu sind präventive Unterstützungsleistungen flächendeckend vorzuhalten. Diese müssen für Familien niedrigschwellig erreichbar sein (z. B. Angebote der Familienbildung, Beratungsstellen, Schulsozialarbeit, Jugendfreizeiteinrichtungen und der Ganztagsförderung). Außerdem sind häufig auftretende Belastungsfaktoren für Familien zu reduzieren. Hierzu notwendig sind u. a. die Bekämpfung von Kinderarmut und Wohnungsnot sowie die Sicherstellung der bedarfsgerechten Unterstützung bei psychischer und chronischer Erkrankung von Eltern.
Darüber hinaus sehen wir weiterhin die dringende Notwendigkeit die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Leistungssystem weiterzuentwickeln, um „Hilfen aus einer Hand“ zu ermöglichen und dafür stabile (Versorgungs-)Strukturen aufzubauen.
Bereich der Kindertagesbetreuung
Der größte Anteil der oben dargestellten Ausgaben entfällt auf den Bereich der Kindertagesbetreuung. Dieser lag 2023 bei ca. 48,8 Mrd. Euro (67,9 %) und erlebt regelmäßig den jährlich höchsten Kostenanstieg. Wurden 2013, im Jahr der Einführung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für unter dreijährige Kinder, noch rund 23,0 Mrd. Euro für die Kindertagesbetreuung verausgabt, so haben sich die Aufwendungen bis heute mehr als verdoppelt. Die erheblichen Ausgabensteigerungen gehen mit einer immensen Expansion in diesem Feld einher. Wurden 2014 noch etwa 3,28 Mio. Kinder in ca. 53.400 Kindertageseinrichtungen betreut, so waren es 2024 etwa 3,94 Mio. Kinder in ca. 60.600 Einrichtungen.
Trotz des erheblichen Ausbaus in den vergangenen Jahren fehlen in weiten Teilen des Landes weitere Betreuungsplätze, z. B. 306.000 Plätze für unter dreijährige Kinder im Jahr 2024. Etwa 13,6 % der Kinder in diesem Alter können trotz Rechtsanspruchs nicht betreut werden. Dies führt dazu, dass insbesondere Mütter dem Arbeitsmarkt nicht in dem Maß zur Verfügung stehen, wie es grundsätzlich möglich wäre. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels besteht weiterhin Ausbaubedarf. Darüber hinaus besteht Bedarf in der Qualitätsentwicklung.
Wir befürworten sehr, dass der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode „Familien in den Mittelpunkt“ stellt und den Ausbau sowie die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung fokussiert. Hierfür und für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 werden weitere Aufwendungen erforderlich sein, sodass mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen ist.
Damit die Kindertagesbetreuung zu Chancengerechtigkeit beitragen, einen stabilen Grundstein für die spätere Bildungsbiografie legen und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen kann, sind entsprechende Aufwendungen weiterhin dringend notwendig.
Belastung der kommunalen Haushalte
Die Haushaltslage vieler Kommunen als Träger von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe betrachten wir mit großer Sorge. Kommunen in strukturschwachen Regionen, deren Einnahmen, z. B. im Bereich der Gewerbesteuer, geringer ausfallen, sind häufiger mit sozialen Problemlagen konfrontiert, die vor Ort zu einem höheren Unterstützungsbedarf führen können. Anstatt in entsprechende präventive Angebote und Leistungen zu investieren, sehen sich diese Kommunen mit der Notwendigkeit von Sparmaßnahmen konfrontiert. Diese führen zum Teil zu drastischen Einschnitten und Kürzungen in der sozialen Infrastruktur für junge Menschen und ihre Familien. Die dadurch entstandenen Löcher im Netz der sozialen Infrastruktur bedeuten nicht nur, von einer Anlaufstelle in die nächste verwiesen zu werden, sondern einen Verlust von Vertrauen in das Hilfesystemsowie das Gefühl des Alleingelassen seins – jenen Triebkräften, die antidemokratische Haltungen in unserer Gesellschaft befördern.
Kommunale Haushalte müssen so ausgestattet sein, dass alle Angebote und Leistungen des SGB VIII erbracht werden können. Das Kinder- und Jugendhilferecht formuliert kommunale Pflichtaufgaben zur Erfüllung von Rechtsansprüchen. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, diese – auch im Kontext der Schnittstellen zu weiteren Sozialgesetzbüchern – umzusetzen.
Fazit
Die Kinder- und Jugendhilfe begleitet und unterstützt mit ihren vielfältigen Angeboten das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Sie bietet ein aufeinander abgestimmtes System aus sich ergänzenden Angeboten und Leistungen, das sowohl Förderung und Beratung für alle Kinder, Jugendlichen und deren Familien beinhaltet, vulnerable Gruppen gezielt unterstützt und gefährdete junge Menschen schützt. Die Kinder- und Jugendhilfe fördert mit ihren vielfältigen Angeboten jene Bindungskräfte, die gesellschaftlichen Zusammenhalt ermöglichen, demokratisches Verständnis wecken und Perspektiven ermöglichen.
Die Zukunftsfähigkeit einer Gesellschaft hängt entscheidend davon ab, wie es ihr gelingt, die junge Generation auf eben diese vorzubereiten. Im Sinne einer generationengerechten und zukunftsfähigen Gesellschaft wäre es fatal, an der Entwicklung der nachfolgenden Generationen zu sparen.
Der demografische Wandel setzt die nachfolgenden Generationen erheblich unter Druck. Die Leistungsfähigkeit der Erwachsenen von morgen muss uns heute die Investition in das gelingende Aufwachsen wert sein.
Gerne stehen wir für den weiteren Austausch mit Ihrem Haus und dem Fachressort zur Verfügung.
- AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe
Dr. Koralia Sekler, sekler@afet-ev.de - BVkE – Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe
Stephan Hiller, stephan.hiller@caritas.de - EREV – Evangelischer Erziehungsverband
Dr. Björn Hagen, b.hagen@erev.de - IGfH – Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen
Stefan Wedermann, stefan.wedermann@igfh.de
Anmerkung: Der Offene Brief ist auf den Homepageseiten der Verbände eingestellt. Dort sind auch die Quellen ersichtlich.
Offener Brief an Bundeskanzler Merz (PDF: 155 KB)
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