Kinderschutz
NRW: Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche 2013 um sieben Prozent gestiegen
Jahr 2013 ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 12.259 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Wie das statistische Landesamt mitteilt, waren das 6,8 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
04.07.2014
Die vorläufigen Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen oder Herausnahmen) werden vom Jugendamt dann ergriffen, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz der Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.
2013 handelte es sich in Nordrhein-Westfalen bei der Mehrzahl der unter den Schutz des Jugendamts gestellten Kinder und Jugendlichen um Personen ab 14 Jahren (7 348); Kinder einem Alter von unter 14 Jahren waren in 40,1 Prozent der Fälle (4 911) betroffen. 48,2 Prozent der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Mädchen. Häufigste Anlässe für die vorläufige Schutzmaßnahme waren Überforderung (4 875 Fälle), Beziehungsprobleme der Eltern (2 191 Fälle) oder ein unbegleitetes Einreisen aus dem Ausland (1 519 Fälle).
In nahezu zwei Dritteln der Inobhutnahmen (7 696 oder 64,7 Prozent) wurden die Maßnahmen auf Initiative des Jugendamts oder der Polizei hin durchgeführt. In etwa einem Viertel der Fälle (2 860 oder 24,0 Prozent) ging das behördliche Eingreifen auf Initiative des Kindes oder des Jugendlichen selbst zurück. In den übrigen Fällen wiesen z. B. Lehrer, Ärzte, Verwandte oder Nachbarn die Behörden auf die Notsituation der Kinder und Jugendlichen hin.
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2014
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