Coronavirus
NRW: Gefährdete Kinder dürfen jetzt in die Notbetreuung
Eine Verordnung ermöglicht es Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen nun die Notbetreuung in Einzelfällen zu gewährleisten, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dies soll Kindern in prekären Situationen einen besseren Schutz bieten. Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) begrüßen diese Entscheidung.
07.04.2020
Bisher durften ausschließlich Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen betreut werden, wenn zumindest ein Elternteil in einem Beruf arbeitet, der in der aktuellen Situation zwingend ausgeübt werden muss. Kinder, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, durften bislang nicht betreut werden, selbst wenn familiengerichtliche Entscheidungen oder Schutzpläne zur Sicherung des Kindeswohls eine solche Betreuung eigentlich vorsahen. Die NRW-Ministerien für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) sowie für Schule und Bildung (MSB) haben beschlossen, ab sofort auch diesen Kindern eine Notbetreuung zu ermöglichen. Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) begrüßen die Entscheidung, die hilft, das Kindeswohl im Einzelfall sicherzustellen.
Jugendämter warnen vor erhöhter Gefährdungslage
Das Landesjugendämter vom LVR und LWL steht dauerhaft und besonders in der Coronakrise in engem Austausch mit den örtlichen Jugendämtern. Seit dem 15. März dürfen die Schulen und Kitas nicht mehr betreten werden. Dadurch werden Kinder nun fast ausschließlich im familiären Umfeld betreut. Die Jugendämter warnen vor einer erhöhten Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche. „Gerade wenn die feste Tagesstruktur fehlt, wirtschaftliche Not herrscht oder der Wohnraum zu knapp ist, kann das zu Konflikten und häuslicher Gewalt führen“, sagt LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr.
„Hier ist die Betreuung in Kitas und Schulen – auch im offenen Ganztag – eine wichtige Maßnahme, um für Entlastung zu sorgen und in den betroffenen Familien den Druck vom Kessel zu nehmen“, sagt LWL-Jugend- und Schuldezernentin Birgit Westers.
Kinderschutz ist unverzichtbar – gerade in Krisenzeiten
„Auch und gerade in Krisenzeiten dürfen wir den Kinderschutz nicht aus den Augen verlieren. Wir begrüßen die aktuelle Entscheidung des Landes ausdrücklich. Gemeinsam mit den Jugendämtern haben wir uns deutlich für eine weitere Öffnung der Betreuung in Schule und Kita zur Sicherstellung des Kindeswohls ausgesprochen“, sagt Bahr.
Die Kinder sollen in den bestehenden und möglichst in den von ihnen gewohnten Betreuungsgruppen bzw. Einzelbetreuungen aufgenommen werden. Sollte eine Kindertagesbetreuung wegen bisher fehlendem Bedarf noch keine Notbetreuung anbieten, muss sie dafür geöffnet werden. Die Jugendämter stehen hier in der Verantwortung.
„In der Krise wird einmal mehr deutlich, wie wichtig die Arbeit der Jugendämter ist. Der Kinderschutz leistet eine unverzichtbare Aufgabe in der Gesellschaft – so wie etwa auch die Krankenhäuser, die Polizei und die Feuerwehr. Auf die Jugendämter ist Verlass“, so Westers.
Weitere Informationen
Quelle: Landschaftsverband Rheinland und Landschaftsverband Westfalen-Lippe vom 06.04.2020
Termine zum Thema
-
12.09.2024
Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe – Herausforderungen an einen inklusiven Kinderschutz
-
12.09.2024
Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe – Herausforderungen an einen inklusiven Kinderschutz
-
13.09.2024
Fachtag Inobhutnahme
-
13.09.2024
Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft
-
16.09.2024
Kindeswohlgefährdung im Säuglings- und Kleinkindalter erkennen und handeln
Materialien zum Thema
-
Webangebot / -portal
Informationen zum Thema "Einrichtungsaufsicht"
-
Anleitung / Arbeitshilfe
Verfahrenslotsen und Teilhabeberatung (EUTB) – vergleichende Betrachtung und Kooperationsansätze
-
Stellungnahme / Diskussionspapier
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen - Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des BMFSFJ vom 28. März 2024
-
Broschüre
Kinder- und Jugendhilfe in der Krise – Zur Frage der Rechtmäßigkeit pauschaler Standardabsenkung bei (vorläufiger) Inobhutnahme und Hilfegewährung für geflüchtete unbegleitete Minderjährige
-
Broschüre
Mitsprechen, mitbestimmen, mitgestalten – Praxiswissen zu Beteiligung in der Heimerziehung (SOS kompakt, Ausgabe 8)
Projekte zum Thema
-
Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Nordrhein-Westfalen
-
Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe konzeptionell gestalten
-
Perspektive gGmbH Institut für sozialpädagogische Praxisforschung und -entwicklung
Inobhutnahme – Perspektiven: Impulse!
-
Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt
-
Therapeutisches Internat Sternstunden-Mattisburg am Chiemsee
Institutionen zum Thema
-
Sonstige
Netzwerk Kinder von Inhaftierten
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
faX Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für Stadt und Landkreis Kassel
-
Jugendamt
Bezirksamt Pankow
-
Sonstige
Koordinationsstelle Kinderarmut des LVR-Landesjugendamts (Landschaftsverband Rheinland)
-
Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
Liman – den Hafen gemeinsam erreichen