Bildungspolitik

Novelle des Berufsbildungsgesetzes tritt 2020 in Kraft

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2019 der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zugestimmt. Damit tritt es zum 01.01.2020 in Kraft. Zu den Zielen des Gesetzes gehören u.a. eine Mindestvergütung für Auszubildende, der Bürokratieabbau sowie die Erleichterung der Ausbildung in Teilzeit.

05.12.2019

Dazu erklärte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz machen wir die berufliche Bildung in Deutschland attraktiver. Wir stärken damit das duale System, um das uns schon heute viele Länder beneiden. Ich bin froh, dass der Bundesrat nun diesem Gesetz zugestimmt hat, das eines meiner zentralen Vorhaben in dieser Legislaturperiode ist. Wir bereiten so den Weg, dass sich noch mehr junge Leute für eine Ausbildung entscheiden. Die neue Mindestausbildungsvergütung ist ein Signal der Wertschätzung für die Auszubildenden in den Betrieben. Das Gesetz verbessert auch die Karrierechancen von Beschäftigten, die schon länger im Beruf sind und sich weitergebildet haben.“

Berufsbildung und Studium sind gleichwertige Qualifizierungswege

Karliczek betonte: „An diesem Tag senden wir eine klare Botschaft: In Deutschland gibt es zwei gleichwertige Qualifizierungswege, nämlich höherqualifizierende Berufsbildung und Studium. Junge Menschen sollen gut in die Berufsausbildung starten, egal in welcher persönlichen oder familiären Situation sie sich befinden. Deshalb stärken wir auch die Möglichkeit einer Teilzeitberufsausbildung. Wenn wir künftig die Fortbildungsabschlüsse besser sichtbar machen, zeigen wir damit unsere Wertschätzung für beide. Beide sind stark! Ich danke allen, die beim Gesetzgebungsprozess mitgewirkt haben. Dieses Gesetz wird auch unserer gesamten Wirtschaft zugutekommen, weil es eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel ist.“

Ziele der Gesetzesnovelle

Die Modernisierung hat u.a. folgende Ziele:

  • eine Mindestvergütung für Auszubildende gewährleisten,
  • die Ausbildung in Teilzeit erleichtern,
  • die höher qualifizierende Berufsausbildung stärken,
  • mehr Durchlässigkeit zwischen aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen ermöglichen,
  • das Prüfungswesen flexibilisieren,
  • Ehrenamt stärken,
  • Erwachsene Auszubildende bei der Freistellung für den Schulbesuch mit jugendlichen Auszubildenden gleichstellen
  • Bürokratie abbauen.

Entwicklung des Berufsbildungsgesetzes

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt als das „Grundgesetz“ der beruflichen Bildung in Deutschland. Am 01. September 1969 trat es in Kraft. Es regelt die Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Betriebe. Auf seiner Grundlage werden duale Ausbildungsberufe bundeseinheitlich geregelt. Auch die berufliche Fortbildung ist im BBiG geregelt. Das BBiG wurde im Jahr 2005 zuletzt umfassend überarbeitet.

Die aktuelle BBiG-Novelle wurde vom Bundeskabinett am 15. Mai 2019 beschlossen. Nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag am 25. Oktober 2019 fand am 29. November 2019 der zweite Durchgang im Bundesrat statt. Nach seiner Zustimmung tritt die Novelle zum 01.01.2020 in Kraft.

Informationen zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes mit weiterführenden Links finden sich in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 29.11.2019

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