Sachsen-Anhalt

Neufassung der Tagespflegeverordnung

Mit der Neufassung der Tagespflegeverordnung setzt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt eine Qualifizierungsoffensive in der Tagespflege für Kinder in Gang. Diese richtet sich sowohl an die 174 Tagesmütter und 13 Tagesväter im Land Sachsen-Anhalt, die insgesamt über 840 Kinder betreuen, als auch an zukünftige Tagespflegepersonen.

12.11.2021

Die neugefasste Verordnung sorgt dafür, dass eine hochwertige Kindertagespflege abgesichert wird. Dafür muss unter anderem ein Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder nicht nur bei Tätigkeitsaufnahme, sondern alle zwei Jahre absolviert werden. Ebenfalls verpflichtend ist die Teilnahme zur jährlichen Fortbildung im Rahmen von zwei qualitätsgerechten Kursen. Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung ein Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates vorausgesetzt.

Notwendige Qualifizierungsstunden werden erheblich erhöht

Um auch Tagespflegepersonen, die keine pädagogischen Fachkräfte sind, einen qualifizierten Berufseinstieg zu ermöglichen und eine fachlichen Maßstäben genügende Betreuung sicherzustellen, werden hohe Anforderungen an die künftigen Beschäftigten gerichtet. Neben der Teilnahme an einer tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung von 160 Unterrichtseinheiten sowie 100 Selbstlerneinheiten nach dem Standard des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Qualifizierungshandbuches (QHB) wird zusätzlich ein insgesamt 80-stündiges Praktikum in einer Kindertageseinrichtung und in einer Kindertagespflegestelle vorausgesetzt. Nach Aufnahme der Tätigkeit ist eine tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung von 140 Unterrichtseinheiten sowie zusätzlichen 40 Selbstlerneinheiten nach dem QHB erforderlich. Damit wird die Qualifizierung von Tagespflegepersonen an die insgesamt gestiegenen Anforderungen von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung angepasst. Die Qualifizierung erfolgt nach dem aktuellsten, bundesweit anerkannten Curriculum. Die hierfür notwendigen Qualifizierungsstunden wurden erheblich erhöht, um eine qualitativ hochwertige Kindertagespflege sicherstellen zu können.

Weitere Informationen

Der Verordnungstext ist online einsehbar.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt vom 08.11.2021

Redaktion: Silja Indolfo

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