Inklusion

Neues Online-Portal für Eltern in Leichter Sprache

Das neue Online-Portal des ZBFS bietet leicht verständliche, barrierearme Elterninformationen. Dort zu finden sind bereits Inhalte für Eltern von Kindern im Alter von null bis drei Jahren. Die Entwicklung des Portals hat in Kooperation mit Fachkräften und betroffenen Eltern stattgefunden und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

10.08.2026

Eltern mit Beeinträchtigungen oder sprachlichen Barrieren sollen eigenständig und nach ihren Fähigkeiten Entscheidungen für sich und ihre Kinder treffen können sowie gleichberechtigte Teilhabe an Informationen und Unterstützungsangeboten erhalten. Möglich macht dies nun die „Leichte-Sprache-Welt“ auf www.baer.bayern.de/ls.

Hier stehen Elterninformationen leicht verständlich und barrierearm in einer Online-Version bereit — mit Inhalten für Eltern von Kindern von der Geburt bis 3 Jahren.

„Die Elterninformationen in Leichter Sprache sind so gestaltet, dass sie Barrieren abbauen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern. Es geht nicht um Fürsorge im Sinne von Versorgung, sondern um Unterstützung, Ermutigung und Befähigung der Eltern“, 

erklärt Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS

„Die Informationen und Tipps respektieren und stärken Eltern in ihrer Rolle und Verantwortlichkeit und betonen, dass Eltern für sich selbst und ihre Kinder Entscheidungen treffen können und sollen – im Rahmen ihrer Möglichkeiten“, ergänzt Dr. Harald Britze, Leiter der Verwaltung des ZBFS-BLJA.

Verfügbar sind aktuell Informationen für die Entwicklung von Kindern im Alter von 0–3 Jahren sowie Inhalte zu Alltagsthemen wie Erziehung, Gesundheit, Paarbeziehung und Kinderbetreuung. Weitere Inhalte für die Altersgruppe bis 6 Jahren werden schrittweise ergänzt.

Die Inhalte in Leichter Sprache wurden in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften aus der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe sowie mit betroffenen Eltern entwickelt. 

Die Elterninformationen in Leichter Sprache orientieren sich an den Inklusionsgrundsätzen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und werden von diesem gefördert.

Weiterführende Informationen

Quelle: Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales vom 28.07.2026

Redaktion: Klara Neumann