Mecklenburg-Vorpommern

Neuer Landesjugendplan tritt 2022 in Kraft

Nach erfolgreichem Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof ist die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern am 6. September 2021 im Amtsblatt des Landes veröffentlicht worden. Der neue Landesjugendplan tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

15.09.2021

Moderner, lebensnäher und unbürokratischer sei der neue, grundlegend überarbeitete Landesjugendplan des Sozialministeriums. Durch die Novellierung werde die Förderpraxis des Landes zukunftssicher und innovativ weiterentwickelt, um die Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben noch besser zu unterstützen.

„Mir ist besonders wichtig, dass unser neuer Landesjugendplan Themen wie die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung von Medienkompetenz und -sicherheit, die Inklusion sowie die Kinder- und Jugendbeteiligung in den Mittelpunkt stellt. Dadurch können wir entsprechende Projekte zielgenauer fördern“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese am 8. September in Schwerin.

Nach Ansicht von Drese ist der neue Landesjugendplan zeitgemäß und damit besser auf die Lebenswirklichkeit der jungen Generation in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet. Er reagiere mit der Modernisierung der Zuwendungsbereiche auf die veränderten Ansprüche an und Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe.

Mit der Novellierung wurden zudem die vorhandenen Einzelrichtlinien in einer übergreifenden Richtlinie zusammengefasst. Das führt auch zu einer Verwaltungsvereinfachung. Zudem sind die Landesziele in den Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe umfassend definiert und beschrieben.

Drese: „Mit dem neuen Landesjugendplan haben wir eine moderne, innovative und qualitativ hochwertige Grundlage für die Förderpraxis in der Kinder- und Jugendhilfe in unserem Land geschaffen. Wir entwickeln damit die Angebote und Strukturen insbesondere in der Jugend-, Jugendsozial- und Jugendverbandsarbeit bedarfsgerecht weiter. Mein Dank gilt allen Akteuren, die daran mitgewirkt haben.“

Geförderte Zuwendungsbereiche

Folgende Zuwendungsbereiche sind im neuen Landesjugendplan verankert:

  • Weiterentwicklung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • Kinder- und Jugendbeteiligung
  • Stärkung von Medienkompetenz und Mediensicherheit
  • Kinder- und Jugendfreizeiten
  • Internationale Jugendarbeit
  • Förderung der Landesjugendverbände
  • Fachliche Weiterentwicklung der Träger der Jugendhilfe durch Fortbildung und Praxisberatung
  • Investitionen in Einrichtungen der Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung
  • Strukturelle Weiterentwicklung erzieherischer und familiennaher Hilfen
  • Förderung von Präventionsmaßnahmen für Jugendliche in besonderen Lebenslagen

Weitere Informationen

Der neue Landesjugendplan und die entsprechenden Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Soziales zu finden.

Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 08.09.21

Redaktion: Alena Franken

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