Baden-Württemberg
Neuer Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung


Baden-Württemberg bekommt einen Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung (LEBK), der die Interessen der Eltern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in die Politik einbringt. Bis zum 14. Februar 2025 können sich engagierte Eltern für die Wahl aufstellen lassen. Die Online-Wahl wird im März stattfinden.
21.01.2025
Um den Interessen der Eltern von Kindern in Kitas und der Kindertagespflege eine starke Stimme in der Landespolitik zu geben, richtet das Kultusministerium einen „Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung“ (LEBK) ein. Im März findet dazu die Online-Wahl statt, dafür werden jetzt Kandidat*innen gesucht. Wer heute schon Mitglied eines Elternbeirats oder Vorstandsmitglied eines Gesamtelternbeirats im Kita-Bereich ist oder ein Kind in der Kindertagespflege betreuen lässt, kann sich zur Wahl aufstellen lassen.
„Alle engagierten Eltern ermuntere ich, sich auch auf Landesebene einzubringen. Der künftige Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung bündelt die Interessen der Eltern in unserem Land und berät uns im Kultusministerium in Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Uns war es schon immer wichtig, nicht nur über, sondern direkt mit allen Beteiligten des Bildungswesens zu sprechen. Mit der gesetzlichen Verankerung des Landeselternbeirats stärken wir darum den Kreis unserer Beratungsgremien“,
sagt der im Kultusministerium für frühkindliche Bildung zuständige Staatssekretär Volker Schebesta MdL.
Im Frühjahr 2020 hat sich während der Corona-Pandemie eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet. Dieses Engagement hat das Land gewürdigt und aufgegriffen, indem die Landeselternvertretung Kindertagesbetreuung rechtlich verankert und finanziell mit einer Geschäftsstelle unterstützt wird.
Interessierte an einer Kandidatur können sich bis zum 14. Februar 2025 über die Webseite des Kultusministeriums registrieren.
Wer kann kandidieren?
Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung besteht aus neun bis 20 Mitgliedern. Wählbar sind in den Elternbeirat einer Kindertageseinrichtung gewählte Vertreter*innen der Eltern und gewählte Vorstandsmitglieder der Gesamtelternbeiräte im Bereich der Kindertagesbetreuung. Auch Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege gefördert und betreut werden, können kandidieren. Die Wahl der Vertreter*innen für die beiden Betreuungsformen (Tageseinrichtungen und Kindertagespflege) erfolgt in separaten Wahlgängen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt im Bereich der Kindertageseinrichtungen sind Elternbeiratsvorsitzende und Gesamtelternbeiratsvorsitzende oder deren jeweilige Stellvertretung. Jedem Elternbeirat und jedem Gesamtelternbeirat steht eine Stimme zu, die jeweils von den Vorsitzenden bzw. der Stellvertretung abgegeben werden kann.
Im Bereich der Kindertagespflege sind Eltern eines in der Kindertagespflege geförderten und betreuten Kindes wahlberechtigt. Sind mehrere Personen aufgrund eines Kindes wahlberechtigt, üben diese das Wahlrecht mit einer Stimme gemeinsam aus. Durch die Betreuung mehrerer Kinder in der Kindertagespflege erhöht sich die Stimmenanzahl der Eltern nicht. Möchten die Wahlberechtigten in Form einer Briefwahl an der Wahl teilnehmen, so sind die Wahlunterlagen bis zum 14. Februar 2025 beim Kultusministerium anzufordern.
Wann ist die Wahl?
Die Wahl des Landeselternbeirats Kindertagesbetreuung findet als Online-Wahl im Zeitraum vom 6. bis 12. März 2025 statt.
Wie wird gewählt?
Wahlberechtige Personen bekommen Zugangsdaten für die Online-Wahl. Wer per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen bis 14. Februar beim Kultusministerium anfordern unter folgender Adresse: LEBK.bw@km.kv.bwl.de. Wer bis zum 25. Februar die Zugangsdaten oder die angeforderten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat , wendet sich bis spätestens 3. März ebenfalls an LEBK.bw@km.kv.bwl.de.
Gesetzliche Grundlage Am 23. November 2024 ist das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in Kraft getreten, in dem der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg erstmalig gesetzlich verankert wird. Näheres zur Wahl des LEBK wird in der Verordnung des Kultusministeriums über den Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung geregelt.
Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 17.01.2024
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