Adoption
Neue Seminarangebote für die Umsetzung des aktualisierten Adoptionshilfe-Gesetzes
Das neue Adoptionshilfe-Gesetz, das zum April 2021 in Kraft getreten ist, ermöglicht allen an einer Adoption beteiligten Personen zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote. Die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) hat unter anderem diesbezüglich ergänzende Seminarangebote geschaffen.
07.06.2021
So bietet die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg zusätzliche Beratungs- und Betreuungsangebote. Dazu gehören unter anderem jährlich stattfindende Familientreffen und Seminare für Adoptionsbewerber, wie auch für Adoptiveltern, z.B. zu den Themen „Biografiearbeit“ oder „Integration eines Adoptivkindes – Angemessen gut Krisen meistern“. Die Adoptionsvermittlerinnen und -vermittler erhalten ebenso verschiedene Qualifizierungsangebote, beispielsweise zum neuen Adoptionshilfegesetz und „Mit Kindern reden“. Eine Übersicht der Veranstaltungen wird auf der Website der ZABB zur Verfügung gestellt.
Zugang zur Herkunftsgeschichte ermöglichen
Um den Zugang zur Herkunftsgeschichte jeder und jedes Adoptierten zu ermöglichen, werden beispielsweise Adoptionsakten 100 Jahre aufbewahrt. Adoptierte erlangen mit ihrem 16. Geburtstag ein eigenständiges Akteneinsichtsrecht. Durch die nun wirksam gewordenen Änderungen im Adoptionsvermittlungsgesetz muss jede Adoptionsstelle mit den Adoptiveltern bei der Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes in Kontakt treten und über dieses Einsichtsrecht informieren. Somit soll sichergestellt werden, dass das adoptierte Kind über den eigenen Status informiert ist. So können Adoptierte Unterstützung bei dem Zugang zu ihrer Herkunftsgeschichte erhalten. Im Vorfeld soll die Adoptionsvermittlungsstelle den offenen Umgang, z.B. den Informationsaustausch zwischen der Herkunftsfamilie und der Adoptivfamilie und, wenn es dem Wohle des Kindes förderlich ist, auch die persönlichen Kontakte, fördern. Herkunftseltern erhalten einen Anspruch, allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation zu erhalten, wenn dies nicht dem Kindeswohl entgegensteht.
Jugendministerin Britta Ernst: „Mich freut die Aktualisierung des Adoptionshilfe-Gesetzes. Denn das Wissen um die eigene Herkunft ist für viele Menschen wichtig. Deshalb gibt es ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und Herkunftsgeschichte. Die nun rechtlich verortete Begleitung der Adoptierten, abgebenden und annehmenden Familien sichert verbindlich Standards. Die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg unterstützt die Umsetzung der Gesetzesänderungen nun mit zusätzlichen Angeboten.“
Aktualisierung des Adoptionshilfe-Gesetzes
Diese umfasst insgesamt im Wesentlichen folgende Punkte in Brandenburg:
- Adoptiv- und Herkunftsfamilien haben einen Rechtsanspruch auf Umfassende Beratung und Begleitung durch die Adoptionsvermittlungsstellen, auch nach der Adoption. Für Stiefkindadoptionen ist eine Beratung im Vorfeld der Adoption für alle Beteiligten verpflichtend. Hier wird entsprechend ein Beratungsschein von der Adoptionsvermittlungsstelle ausgestellt. Diese Beratung aller am Prozess Beteiligten muss vor Abgabe der notariellen Erklärungen und des Antrages bei Gericht erfolgt sein. Diese Beratungspflicht entfällt, wenn das betreffende Kind in eine bestehende Ehe oder feste Partnerschaft hineingeboren wird.
- Alle Adoptionsinteressierten haben nun einen Rechtsanspruch auf ein Eignungsfeststellungsverfahren.
- Ein offener Umgang mit der Adoption innerhalb der Adoptivfamilie wie auch mögliche Kontakte zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie werden gefördert.
- Ein konkreter Aufgabenkatalog für die Adoptionsvermittlungsstellen sowie die Stärkung der Strukturen sorgen für Klarheit im Vermittlungsverfahren. Ein Kooperationsgebot stärkt die Vernetzung der Adoptionsvermittlungsstellen- auch mit anderen Beratungsstellen.
- Begleitete Auslandsadoptionen erfolgen durch anerkannte Vermittlungsstellen, die jede Adoption auf die Einhaltung internationaler Schutzstandards prüft. Ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsentscheidungen, die nicht gemäß der Haager Adoptionsübereinkommensstandards erfolgt sind, soll Rechtssicherheit bieten. Ziel des Gesetzes ist folglich, so unbegleitete Auslandsadoptionen zu verhindern.
Weitere Informationen zum Thema „Adoption“ sind auf den Seiten des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zu finden.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg vom 19.05.2021
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