Brandenburg
Neue Kita-Personalverordnung ermöglicht schon jetzt Vieles
Der aktuelle Länderreport der Bertelsmann Stiftung kritisiert Brandenburg für einen nicht ausreichenden Personalschlüssel für Krippe und Kindergarten, zugleich wird ein zusätzlicher Bedarf an Fachkräften benannt. Brandenburgs neue Kita-Personalverordnung erleichtert den Trägern der Kindertagesstätten seit Kurzem die Einstellung geeigneter Fach- und Ergänzungskräfte.
06.12.2023
Brandenburgs neue Kita-Personalverordnung ist seit 30. Oktober 2023 in Kraft und gibt den Trägern die erforderliche Flexibilität bei der Fachkräftegewinnung. Denn sie wissen am besten, welches Personal wie und wo eingesetzt werden kann. Mindestanforderungen an die pädagogische Qualifikation werden dabei gewahrt. Damit sind zahlreiche Anregungen aus dem Länderreport der Bertelsmann Stiftung bereits umgesetzt.
Eckpunkte der Kita-Personalverordnung
Kinder- und Jugendminister Steffen Freiberg:
„Mit der neuen Kita-Personalverordnung können wir dem Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung wirksam entgegentreten. Personalnöte dürfen die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung nicht gefährden. Diesem Anspruch wird das Land Brandenburg mit der modernisierten Kita-Personalverordnung gerecht. Kinder im Land Brandenburg können somit weiterhin eine sichere und hochwertige Betreuung erhalten.“
Erweiterte Fachkräfte-Definition
Mit einem deutlich erweiterten Fachkräfte-Katalog können Träger auch andere pädagogische Fachkräfte einstellen. Dazu zählen künftig zum Beispiel folgende Berufsqualifikationen: Magister oder Bachelor im Hauptfach Erziehungswissenschaften, Diplom oder Bachelor in Sport-, Kunst-, Theater- und Musikpädagogik oder in Sprachheilpädagogik, Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen oder auch staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen.
Rechtssicherheit und Qualifizierung von Ergänzungskräften
Mit der neuen Kita-Personalverordnung bekommt der Einsatz von Personal ohne pädagogische Ausbildung eine sichere Rechtsgrundlage. Nicht jede Aufgabe und Tätigkeit in Kindertagesstätten muss durch ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher oder vergleichbare Fachkräften wahrgenommen werden. Es ist schon jetzt üblich, dass Seiteneinsteigende in Kitas arbeiten: Unter den 24.000 Kita-Beschäftigten in Brandenburg haben rund 1.500 keine pädagogische Ausbildung. Künftig sollen maximal bis zu 20 Prozent Ergänzungskräfte in einer Kita tätig sein dürfen.
Ergänzungskräfte müssen pädagogische Mindestqualifizierungen absolvieren und sollen nur unter Anleitung und Aufsicht mit Kindern arbeiten dürfen. Als persönlich geeignet gelten sie, wenn sie volljährig sind, eine Berufsqualifikation nachweisen können und in ihrem Wesen zu den Berufsanforderungen passen. Die nötige Sachkompetenz müssen sich Ergänzungskräfte in einer Qualifizierung über 300 Unterrichtsstunden berufsbegleitend innerhalb der ersten zwei Beschäftigungsjahre aneignen. Damit wird die Qualität der Kinderbetreuung sichergestellt.
Weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung für Träger
Die Trägerrechte und -verantwortung soll durch Verfahrensvereinfachungen gestärkt werden. Zum Beispiel werden aufwendige Genehmigungsverfahren für jede einzelne Ergänzungskraft durch ein unbürokratisches Nachweisverfahren ersetzt. Hierdurch soll den Trägern von Kindertageseinrichtungen eine einfachere und schnellere Personalgewinnung ermöglicht werden. Es wird auch mehr Transparenz hinsichtlich der Personalbemessung erreicht. Zudem werden Möglichkeiten geschaffen, Modellprojekte zur Erzieherausbildung durchzuführen. Ein wichtiges Ziel ist gleichzeitig, in den Kitas multiprofessionelle Teams aufzubauen und weiterzuentwickeln. Dies soll die Erfüllung der Bildungs- und Förderaufgaben in den Kitas stärken.
Verbesserungen der Personalbemessung
Die Personalbemessung im Krippen- und Kindergartenbereich wurde zudem bereits verbessert und nähert sich damit an die von Bertelsmann geforderte Relation an. Seit dem 1. August 2020 gilt im Kindergarten (ab 3jährige bis zur Einschulung) der Schlüssel für die Personalbemessung von 1:10. In der Krippe wurde zum 1. August 2022 die Relation auf 1:4,65 verbessert. Weitere Absenkungen wurden bereits beschlossen: Im August 2024 und 2025 wird der Schlüssel in zwei Schritten auf 1:4 abgesenkt und weitere rund 1.050 Fachkräfte in Vollzeit können im Krippenbereich beschäftigt werden.
Hintergrund
Die Personalhoheit für Kitas liegt bei den freien und kommunalen Einrichtungsträgern. Welche Mitarbeitende in welchem Umfang als notwendiges pädagogisches Personal (§ 10 Kita-Gesetz) in die Berechnung des Personalkostenzuschusses des Landes an Landkreise und kreisfreie Städte eingehen, bestimmt die Kita-Personalverordnung.
Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vom 28.11.2023
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