Qualitätsmanagement
Neue Empfehlungen der NRW-Landesjugendämter zum Kinderschutz
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Die beiden NRW-Landesjugendämter haben zwei neue gemeinsame Empfehlungen zum Kinderschutz vorgelegt, um die Praxis der örtlichen Jugendämter zu entwickeln. Beide Empfehlungen konkretisieren die Maßstäbe für Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität.
15.03.2021
Auftrag der Jugendämter ist es, bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig zu werden. Dazu braucht es vor allem die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern, um eine tragfähige Arbeitsbeziehung aufbauen zu können, sowie eine abgestimmten Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen. Wie kann ein entsprechender Arbeitsprozess im Jugendamt qualifiziert aufgestellt werden? Die erste Empfehlung enthält zahlreiche Hinweise, benennt Gelingensfaktoren und zeigt die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen auf.
Jugendämter tragen die Verantwortung
Die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft ist ein zentrales qualitätssicherndes Element im Kinderschutz. Seit dem Bundeskinderschutzgesetz sind Jugendämter und freie Träger gefordert, sich inhaltlich auf die Kriterien für die Qualifikation der insoweit erfahrenen Fachkräfte zu verständigen. Außerdem stehen die Jugendämter vor der Aufgabe zu klären, wie die Beratung gemäß § 8b SGB VIII vor Ort umgesetzt werden soll. Die Empfehlung zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft klärt Anforderungen an die Qualifikation und beleuchtet Vorteile und spezifische Herausforderungen der unterschiedlichen Organisationsmodelle.
Damit Kinder, Jugendliche und ihre Familien landesweit auf eine vergleichbare Qualität im Kinderschutz vertrauen können, haben sich das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, die Kommunalen Spitzenverbände und die Landesjugendämter in NRW darauf verständigt, gemeinsam für eine möglichst breite Verankerung der Empfehlungen zu sorgen. Entsprechend haben beide Landesjugendhilfeausschüsse die Empfehlungen beschlossen. Sowohl die Landesjugendhilfeausschüsse als auch die Kommunalen Spitzenverbände haben zudem den örtlichen Jugendhilfeausschüssen empfohlen, die Empfehlungen zur Grundlage der Arbeit der Jugendämter beschließen zu lassen.
Die Empfehlungen stehen online zum Download bereit unter: Empfehlungen des LWL und Empfehlungen des LVR
Quelle: LWL-Landesjugendamt vom 26.02.2021
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