Bayerischer Jugendring
Neue Coronaschutzmaßnahmen bedeuten De-facto-Lockdown für 12- bis 17-Jährige
Jugendarbeit unter 2G-Bedingungen raube einem Großteil der 12- bis 17-Jährigen wichtige Orte und Räume. Der Bayerische Jugendring spricht sich gegen die neuen Vorgaben der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aus und fordert einen niedrigschwelligen Zugang zu Angeboten.
26.11.2021
„Es ist geradezu absurd: Die Staatsregierung verwehrt einem Großteil der nicht oder noch nicht geimpften 12- bis 17-Jährigen den Zugang zu dem gesetzlichen Pflichtangebot Jugendarbeit – aber essen gehen und im Hotel übernachten könnten sie“, kritisiert der Präsident des Bayerischen Jugendringes (BJR) Matthias Fack. „Damit trifft es jetzt wieder die, die in den letzten beiden Jahren ohnehin schon die meisten Opfer bringen mussten und gleichwohl solidarisch waren.“
Außerschulische Jugendbildung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe und muss aus Sicht des BJR niedrigschwellig und ohne Zugangsbarrieren möglich sein. Mit dem bisherigen 3G-Rahmen und den Regelungen für unter 18-jährige Schüler/-innen, die regelmäßig getestet werden, wäre Jugendarbeit mit den gebotenen pandemiebedingten Einschränkungen in verantwortungsvoller Form möglich, erklärt Fack. Der Impfstatus junger Menschen unter 18 dürfe keinesfalls ausschlaggebend für gesellschaftliche Teilhabe sein. Mit der neuen Verordnung würden einem Großteil der 12- bis 17-Jährigen genau die sicheren Orte außerhalb von Schule und Familie verwehrt, die jetzt dringender denn je nötig wären.
In der Vergangenheit habe sich die Politik mehrfach mit der Aussage geschmückt, dass die Bedürfnisse junger Menschen großgeschrieben werden müssen. „Diesen warmen Worten sind jetzt allerdings Taten gefolgt, die genau in die entgegengesetzte Richtung gehen“, so der BJR-Präsident. Vor dem Hintergrund der seit Beginn der Pandemie entstandenen besorgniserregenden Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie auf junge Menschen aus sozial benachteiligten Verhältnissen seien Zugangsbarrieren für Angebote der Jugendarbeit unsinnig.
Quelle: Bayerischer Jugendring (BJR) vom 24.11.2021
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