Bildungspolitik
Neue Abteilung „Schulische berufliche Bildung“ im Berliner Senat
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Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat mit Wirkung zum 1. November 2018 die Abteilung „Schulische berufliche Bildung“ gegründet. Mit der Umstrukturierung trägt die Senatsverwaltung der wachsenden Bedeutung der Berufsbildung Rechnung.
02.11.2018
Unter dem Motto „Keiner darf verloren gehen“, hat sich die Regierungskoalition zum Ziel gesetzt, allen Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu ermöglichen. Dafür ist eine Ausrichtung auf eine konsequente Anschlussorientierung sowie eine weitere Stärkung der Jugendberufsagentur und der inklusiven Bildung erforderlich. Mit den neuen Aufgaben müssen die Strukturen der Verwaltung wachsen und entsprechend angepasst werden. Das haben auch zwei aufeinander folgende, langfristige „Projekte zur Weiterentwicklung und Stärkung der beruflichen Schulen und OSZ“ ergeben.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit der neuen Abteilung stärken wir die schulische berufliche Bildung in Berlin. Schul- und Berufsausbildung entscheiden über die Zukunftschancen junger Menschen. Unsere Aufgabe ist es, sie auf ihrem Weg zu begleiten und zu fördern, sie über Anschlussmöglichkeiten zu informieren und passende Angebote zur Verfügung zu stellen. Wenn sich für einen jungen Menschen eine Tür schließt, muss man eine neue öffnen.“
Die neue Abteilung wurde aus dem zuvor zuständigen Referat gebildet. Sie wird die verschiedenen Arbeitsbereiche systematisch weiterentwickeln. Dies wird durch Gewinnung neuen Fachpersonals und Etablierung von Prozessen der Personal- und Organisationsentwicklung flankiert.
In der neuen Abteilung werden drei Referate mit folgenden Aufgaben angelegt:
- Ministerielle Aufgaben und Schulträgerschaft
- Schulaufsicht, Lehrkräftenachwuchs, schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratung und Unterstützung
- Übergang Schule/Beruf, Berufs- und Studienorientierung, Jugendberufsagentur
Der neuen Abteilungsleitung werden zur Implementierung der wesentlichen Veränderungen zwei Stabsstellen (Qualitätsmanagement und Inklusion) zugeordnet, die später in die Referate übertragen werden.
Scheeres: „Die Zusammenarbeit mit den an beruflicher Bildung Beteiligten wird so intensiviert und institutionell abgesichert. Dies verspricht positive Aspekte in der Kooperation mit den Sozialpartnerinnen und -partnern, der Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit, den bezirklichen Trägern der Jugendhilfe und der senatsübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.“
Quelle: Berliner Senat für Bildung, Jugend und Familie vom 01.11.2018
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