Kinderschutz
Mit Forschung die Würde von Kindern und Jugendlichen schützen
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Auf dem bisher größten internationalen Kinderschutz-Kongress betont das Bundesforschungsministerium die Notwendigkeit von dauerhaften Forschungsstrukturen zum Thema sexualisierte Gewalt und der gemeinsamen Herangehensweise aller Beteiligten. Das Thema der in Rom stattgefunden Konferenz war „Child Dignity in the Digital World“.
10.10.2017
„Staat und Gesellschaft müssen sich daran messen lassen, wie sie die Würde von Kindern und Jugendlichen schützen“, sagte Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielen auf dem internationalen Kongresses „Child Dignity in the Digital World“ des Centre for Child Protection an der päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. „Das gilt gerade auch in der digitalen Welt.“
„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen verlangt eine gemeinsame Herangehensweise: Information und Prävention gehören genauso dazu wie die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen, pädagogische Angebote, rechtliche Regelungen und vor allem die konkrete Unterstützung von Opfern, aber auch von potentiellen Tätern. Dafür brauchen wir auch eine exzellente Forschung", sagte Quennet-Thielen. "Wir unternehmen enorme Anstrengungen in Deutschland, um eine Forschungslandschaft zum Thema sexualisierte Gewalt aufzubauen.“
Etablierung von dauerhaften Forschungsstrukturen
Seit 2011 hat das BMBF dafür rund 38 Millionen Euro bereitgestellt. Über 50 Forschungsvorhaben und fünf Juniorprofessuren konnten bislang etabliert und gefördert werden. Ende vergangenen Jahres hat das BMBF zusätzlich bis zu 25 Millionen Euro für weitere Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt. Untersucht werden insbesondere sexualisierte Gewalt im pädagogischen Umfeld sowie Verhaltensstörungen, die im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend auftreten können.
Schutzkonzepte an allen Schulen
Ziel des BMBF ist es, nicht nur einzelne Projekte zu fördern, sondern dauerhafte Forschungsstrukturen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass der Umgang mit sexualisierter Gewalt Eingang in alle relevanten Curricula findet. Was die Schulen betrifft, seien allerdings zuallererst die Länder in der Pflicht, sagte Quennet-Thielen. Die Staatssekretärin würdigte die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig: „Er hat mit allen 16 Kultusministerien ausgehandelt, dass jede Schule ein Schutzkonzept entwickelt und umsetzt. Jetzt wird es darauf ankommen, die Umsetzung zu begleiten.“
Zusammenarbeit aller Einrichtungen
Die Bundesregierung hat durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen die Zusammenarbeit der verschiedenen Einrichtungen verbessert, die vor Ort in Bildung, Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen tätig sind. Dadurch werden sie auch besser vor sexualisierter Gewalt geschützt. „Bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet setzten wir auf eine konsequente Strafverfolgung der Täter und auf die Löschung von Inhalten. Die Betreiber von Internet-Plattformen haben wir per Gesetz verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen“, sagte Quennet-Thielen.
Quennet-Thielen sprach in Rom als deutsche Vertreterin vor dem bisher größten internationalen Kinderschutz-Kongress, der am Freitag auch eine Resolution an Papst Franziskus übergeben wird.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 05.10.2017
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