Hilfen zur Erziehung

Mit einem weinenden und einem lachenden Auge – PFAD zur Vertagung des KJSG

Mit einem weinenden und einem lachenden Auge hat der PFAD Bundesverband die Meldung, dass das vor einer Woche erst vom Bundestag verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von der Tagesordnung des Bundesrates am 07.07.2017 abgesetzt wurde, aufgenommen. Das nächste Bundesratsplenum tagt erst wieder am 22.09.2017 - zwei Tage vor der Bundestagswahl.

07.07.2017

Die Optionen noch in dieser Legislaturperiode zu einem verabschiedeten Gesetz zu kommen, sind derzeit mehr als eng. Das sagt der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V., nachdem der Bundesrat das am 29.06.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz von der Tagesordnung genommen hat. 

Was verlieren Kinder und Jugendliche, wenn das Gesetz nicht kommt:

  • Die Chance auf eine Rechtsgrundlage für die Unterbringung von behinderten Kindern in einer Pflegefamilie nach § 54 Absatz (3) SGB XII (ab 01.01.2019);
  • die lang ersehnte Reduzierung der Kostenbeteiligung für junge Menschen auf 50 % (§ 94 SGB VIII);
  • das Recht junger Menschen auf Beratung, ohne dass zuvor durch die Fachkräfte das Vorliegen einer Not- und Konfliktlage geprüft werden muss;
  • den notwendigen Kinderschutz, insbesondere im Kontext zu Auslandsmaßnahmen;
  • die Verpflichtung des Jugendamtes bei familiengerichtlichen Verfahren wie Rückführung oder Verbleib die Vereinbarungen aus dem Hilfeplan vorzulegen.

Das lachende Auge für:

  • den Erhalt des Bezugszeitraums für die Kostenberechnung aus dem Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz (KJVVG);
  • eine neue Chance auf Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere der Pflegekinderhilfe)  sowie angrenzenden Gesetzen, die wirklich der UN-Kinderrechtskonvention sowie der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Recht auf Beratung für leibliche Eltern, deren Kind in einer Pflegefamilie oder Heimeinrichtung lebt
  • inklusive Ausgestaltung aller Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe
  • Anpassung der zivilrechtlichen Regelungen im Familienrecht
  • Qualifizierung der Hilfeplanung
  • Hilfe für junge Volljährige an den aktuellen Stand der Ausbildungs- und Entwicklungszeiten anpassen

Unabhängig vom weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens kündigt PFAD an, sich auch künftig für die Weiterentwicklung der Kinder – und Jugendhilfe einsetzen.

Quelle: PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 07.07.2017

Redaktion: Ulrike Schulz

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