Baden-Württemberg

Mit dem Landesfamilienpass in die Sommerferien starten

Auch in diesem Sommer wird der Landesfamilienpass Baden-Wüttemberg mit neuen Angeboten fortgeführt. Kinder und ihre Bezugspersonen erhalten damit vergünstigten oder kostenlosen Eintritt für zahlreiche Ausflugsziele in ganz Baden-Württemberg. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

18.08.2022

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt für zahlreiche Ausflugsziele in ganz Baden-Württemberg. Auch in diesem Sommer wird der Landesfamilienpass mit neuen Angeboten fortgeführt. Bis zu vier weitere Personen können den Pass mitbenutzen.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha:

„Gerade für Kinder sind die Sommerferien nach einer langen Pandemie-Phase wichtig, um gemeinsam eine möglichst unbeschwerte Zeit mit ihren Bezugspersonen zu verbringen. (...) Deshalb ermöglicht der Landesfamilienpass auch in diesem Jahr vielfältige und kostengünstige Freizeiterlebnisse. In Verbindung mit dem 9-Euro-Ticket ist es im August zudem noch einfacher, Ausflüge in Baden-Württemberg zu unternehmen.“

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Wohngeld beziehungsweise Hartz-IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Auch Geflüchtete aus der Ukraine können einen Landesfamilienpass erhalten, sofern sie bei einer Gemeinde angemeldet sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hartz-IV-Leistungen erhalten.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte können Familien bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. Dort gibt es weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.

Weitere Informationen

Mehr Informationen finden sich auf der Website zum Landesfamilienpass Baden-Württemberg.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration vom 31.07.2022

Redaktion: Silja Indolfo

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