Stellungnahme
Müttergenesungswerk -Stellungnahme zu GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Das Müttergenesungswerk (MGW) kritisiert die geplanten Konsolidierungsmaßnahmen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, da diese insbesondere gemeinnützige Kliniken für Vorsorge und Rehabilitation betreffen. Die Unterversorgung vulnerabler Gruppen würde verschärft, und die Maßnahmen widersprechen arbeitsmarkt- und gesundheitspolitischen Zielen wie der Stärkung tariflicher Bezahlung.
05.05.2026
Das Müttergenesungswerk (MGW) betrachtet die im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausgabenanpassungen im Bereich der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit großer Sorge. Insbesondere die gemeinnützigen Kliniken im Müttergenesungswerk, die stationäre medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter und pflegende Angehörige erbringen, wären von den geplanten Konsolidierungsmaßnahmen in besonderem Maße betroffen.
Die bereits existierende Unterversorgung von Versicherten mit einem gesetzlichen Anspruch auf diese Leistung würde weiter verschärft. Besonders vulnerable Gruppen, die auf eine verlässliche Solidargemeinschaft angewiesen sind, wären hiervon unverhältnismäßig und überproportional betroffen.
Bestehende Unterfinanzierung wird weiter verschärft
Das Müttergenesungswerk erkennt an, dass das System der gesetzlichen Krankenkasse eine nachhaltige, tragfähige Finanzierungsgrundlage benötigt. Gleichzeitig stehen die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen im Widerspruch zu zentralen arbeitsmarkt- und gesundheitspolitischen Zielen der Bundesregierung wie dem Bundestariftreuegesetz (BTTG). Im Bereich der Vorsorge und Rehabilitation sollen die Preis- und Vergütungssteigerungen der Leistungserbringer auf die jeweilige Kostenentwicklung mit der Grundlohnrate als fester Obergrenze begrenzt werden. Diese Maßnahmen unterlaufen Bestrebungen zur Stärkung tariflicher Bezahlung, zur Fachkräftesicherung sowie zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. Eine solche Entwicklung würde zudem die bereits bestehende Unterfinanzierung in den betroffenen Bereichen weiter verschärfen.
Ohne eine verlässliche Refinanzierung tariflicher Löhne besteht die konkrete Gefahr, dass Einrichtungen ihre Personalkosten nicht mehr decken können und im Extremfall ihre Versorgungstätigkeit einstellen müssen. Die Auswirkungen auf die Versorgungssituation der Versicherten werden im Entwurf nicht hinreichend berücksichtigt, obwohl sie für die Bewertung der Maßnahmen von zentraler Bedeutung sind.
Zugleich ist der finanzielle Effekt der vorgesehenen Einsparungen marginal: Auf Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter entfallen lediglich 0,18 Prozent der GKV-Ausgaben (2024), entsprechend rund 327 Mio. Euro. Diese stehen in keinem Verhältnis zu der prognostizierten Finanzierungslücke von bis zu 40 Mrd. Euro im Jahr 2030.1 Einsparungen in diesem Bereich sind daher weder fiskalisch wirksam noch gesundheitspolitisch vertretbar. Zudem werden die Folgekosten für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft bei dieser Betrachtung gänzlich beiseitegeschoben.
Die Stellungnahme zum Download (PDF: 396 KB)
Quelle: Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) vom 20.04.2026
1 vgl. Bundesministerium für Gesundheit: Rechnungsergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung 2024. URL: Gesetzliche Krankenversicherung Endgültige Rechnungsergebnisse 2024 (Stand 29.07.2025).
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