Istanbul-Konvention
Menschenrechtsinstitut begrüßt Gewalthilfegesetz, sieht aber weiteren Handlungsbedarf


Zum 7. Jahrestag der Istanbul-Konvention begrüßt das Deutsche Institut für Menschenrechte das neue Gewalthilfegesetz, kritisiert aber den fehlenden Schutz für trans, inter und non-binäre Personen. Zudem warnt es vor alarmierenden Zahlen geschlechtsspezifischer Gewalt und fordert dringend stärkere Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Femiziden.
06.02.2025
Anlässlich des 7. Jahrestags des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention am 1. Februar begrüßt die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte die Einigung auf ein bundesweites Gewalthilfegesetz. Es sieht aber weiterhin großen Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland.
„Das Gewalthilfegesetz ist ein bedeutender Meilenstein für den Schutz und die Unterstützung der Betroffenen, auch wenn wir uns mehr gewünscht hätten. Es garantiert dringend notwendige, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Frauenhäuser, ihre Finanzierung sowie einen Rechtsanspruch der Betroffenen auf Schutz und Beratung“,
erklärt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. Vor allem ist es mehr als bedauerlich, dass der Rechtsanspruch nicht für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt gelten soll. So sind trans, intergeschlechtliche und non-binäre Personen nicht erfasst. Diese Beschränkung widerspreche dem Verständnis der Istanbul-Konvention, wonach „Geschlecht“ nicht ausschließlich im biologischen Sinne zu verstehen sei.
Dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention sieht Tanrıverdi im Bereich Femizide:
„2023 wurden jeden Tag zwei bis drei Frauen Opfer eines versuchten oder vollendeten Femizids. Es braucht dringend umfangreiche Maßnahmen, um Femizide wirksamer zu bekämpfen und zu verhindern.“
Laut dem Monitor Gewalt gegen Frauen der Berichterstattungsstelle sind täglich durchschnittlich 728 Frauen und Mädchen von körperlicher Gewalt und 394 von psychischer Gewalt betroffen.
Die Istanbul-Konvention
Die Konvention des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) trat am 1. Februar 2018 für Deutschland in Kraft. Seitdem sind alle staatlichen Stellen in Deutschland dazu verpflichtet, die Anforderungen zur Prävention und Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen. Die Konvention basiert auf einem Vier-Säulen-Prinzip: Gewaltprävention, Gewaltschutz, effektive Strafverfolgung und die Verfolgung eines umfassenden koordinierten Ansatzes bei der Umsetzung von Maßnahmen
Weitere Informationen
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte vom 31.01.2025
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