Saarland

Meilenstein für die Beteiligung von jungen Menschen

Der Landtag des Saarlandes hat mit dem „Gesetz zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland“ (SJMBG) einen Meilenstein zur Stärkung der Jugendpartizipation beschlossen. Das Gesetz schafft verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene, fördert die Demokratiebildung und stärkt die Rechte junger Menschen bis 27 Jahre.

31.10.2024

Der Landtag des Saarlandes hat am 09. Oktober das „Gesetz zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland (SJMBG)“ beschlossen. Zur Förderung des demokratischen Bewusstseins sowie der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen bildet das Gesetz einen jugendpolitischen Meilenstein.

Jugendminister Magnus Jung:

„Mit dem Beschluss des ersten saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetzes erlangen Kinder und Jugendliche deutlich stärkere Mitbestimmungsmöglichkeiten. Durch das Gesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die Beteiligung sowohl auf Ebene der Landespolitik als auch vor Ort in den Städten und Gemeinden verbindlich zu stärken. Die breite Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf - bei der Fachöffentlichkeit wie auch bei den Abgeordneten des Landtages - hat gezeigt, dass unser Land bereit ist, hier den dringend notwendigen Paradigmenwechsel zu beschreiten: Die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten einen hohen Stellenwert und werden nachhaltig ausgebaut. Zudem werden geeignete Rahmenbedingungen und bedarfsgerechte Beteiligungsformate auf allen Ebenen etabliert. Mit dem Beschluss des Beteiligungsgesetzes setzen wir bundesweit Maßstäbe!“

Das SJMBG umfasst folgende zentrale Umsetzungsschritte:  

  • Landesweit und kommunal wird die Beteiligung bei Belangen von jungen Menschen verpflichtend geregelt.
  • Auf Landesebene werden die Instrumente gesetzlich festgelegt. Hierzu zählen unter anderem die zweijährliche Durchführung eines Landesjugendforums mit direkter Mitwirkungsmöglichkeit junger Menschen sowie die Einrichtung eines Prüfverfahrens auf Jugendrelevanz von Gesetzesvorhaben („Jugendcheck“).
  • Auf Landesebene wird ein neues Netzwerk mit Fachkräften für Kinder- und Jugendbeteiligung dauerhaft vorgehalten.
  • Auf kommunaler Ebene verbleibt die Ausgestaltung geeigneter Beteiligungsformate vor Ort in kommunaler Zuständigkeit.
  • Zur Umsetzung der Instrumente auf Landesebene und zur Unterstützung beziehungsweise Beratung der kommunalen Ebene wird eine externe Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung eingerichtet.

„Das Beteiligungsrecht junger Menschen nach dem SJMBG beruht auf dem grundlegenden Verständnis, dass Kinder, Jugendliche und junge Volljährige wichtige Expert*innen in eigener Sache sind, die ihre Lebenswelt aktiv mitgestalten wollen. Ich bin daher sehr glücklich, dass die Partizipation junger Menschen in unserem Bundesland nun politisch und gesamtgesellschaftlich einen angemessenen Stellenwert erhält. Sie wird zukünftig in zahlreichen Fragestellungen zu einer besseren Entscheidungsfindung beitragen und insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie leisten“,

so der Minister abschließend.

Über die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung sowie durch das Sozialministerium soll die Gesetzesdurchführung eng begleitet werden.

Quelle: Land Saarland vom 09.10.2024