Mecklenburg-Vorpommern
Mehr Zeit für Kinder, mehr Unterstützung für Familien
Ab August 2026 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, zunächst für die erste Klasse. Bis 2030 wird dieser schrittweise ausgeweitet. Das Land schafft 4.000 neue Hortplätze und investiert 66,2 Millionen Euro. Zudem verbessert sich das Betreuungsverhältnis in Krippe und Hort ab 2027.
02.09.2026
Die Horte in Mecklenburg-Vorpommern haben eine neue Aufgabe übernommen. Seit 1. August 2026 sichern sie den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Anspruch gilt zunächst für Schüler*innen in der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 hat dann jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung und damit auf einen Hortplatz.
„Für Eltern ist es wichtig, dass ihre Kinder gut betreut und gefördert werden, während sie arbeiten. Ganztagsbetreuung schafft Verlässlichkeit und hilft dabei, Berufs- und Privatleben besser zu vereinbaren“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In Mecklenburg-Vorpommern sind wir mit unserem Hortplatzangebot sehr gut aufgestellt. Jedes Kind erhält einen Platz. Wir haben Strukturen geschaffen, damit der Rechtsanspruch erfüllt werden kann.“
51.000 Hortplätze und weitere Investitionen
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst eine Förderung im Umfang von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Die Förderung von 40 Stunden erfolgt unabhängig vom Bedarf der Eltern und auch in den Ferien, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.
„Familien sollen nicht erst Formulare ausfüllen müssen, damit Kinder verlässlich betreut und gefördert werden können. Die 40-Stunden-Förderung steht ihnen grundsätzlich zu – auch in den Ferien“, so Simone Oldenburg.
„Anders als in anderen Bundesländern haben Eltern bei uns jedoch die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen. Viele Eltern sind darauf angewiesen. In diesen Fällen gibt es wie bisher eine Bedarfsprüfung durch das Jugendamt. Der festgestellte Bedarf gilt dann auch in den Ferien.“
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 51.000 Hortplätze. Bis zum Jahr 2028 werden über 4.000 Plätze neu geschaffen bzw. erhalten. „Das entspricht dann einer 100-prozentigen Betreuungsquote zum Schuljahr 2029/2030“, erläuterte die Ministerin.
Für die Sicherung und den Ausbau von Hortplätzen stehen über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau 54,5 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Das Land beteiligt sich mit 11,7 Millionen Euro. Die Träger der Horte bringen mindestens denselben Betrag als Eigenanteil ein. Landkreise, kreisfreie Städte und freie Träger von Horten haben somit Planungssicherheit für umfangreiche Bau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.
Kleinere Gruppen, mehr Zeit für jedes Kind
Mit dem neuen Kita-Jahr verbessert das Land die Qualität der Betreuung und Förderung in Krippe und Hort. Ab Januar 2027 betreut und fördert eine Fachkraft in der Krippe durchschnittlich fünf Kinder statt bislang sechs. Im Hort verbessert sich das Verhältnis ab August 2027 von durchschnittlich 1:22 auf 1:21. Dafür stellt das Land jährlich mehr als 40 Millionen Euro bereit.
„Jedes Kind verdient Aufmerksamkeit, eine gute Begleitung und Unterstützung. Kleinere Gruppen geben den Fachkräften genau dafür mehr Möglichkeiten“, betonte Simone Oldenburg. „Das ist ein großer finanzieller Kraftaufwand für das Land – aber einer, der direkt bei den Kindern ankommt.“
Für die Umsetzung gelten verlässliche Übergangsfristen, damit Kommunen und Träger ausreichend Zeit haben, eventuell zusätzliches Personal zu gewinnen und die notwendigen organisatorischen Anpassungen vorzunehmen.
Bund muss auskömmliche Finanzierung sicherstellen
Bei der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesförderung und der Verbesserung der Startchancen forderte Bildungsministerin Simone Oldenburg den Bund auf, die Länder nicht weiter zu belasten. Mit dem geplanten Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) sollen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesförderung eingeführt werden.
„Die Mittel von rund zwei Milliarden Euro jährlich müssen auch künftig verlässlich zur Verfügung stehen, damit die Länder die Qualität in den Einrichtungen weiterentwickeln und eine auskömmliche Ausstattung sicherstellen können. Wer neue Aufgaben und Standards vorgibt, muss auch dauerhaft für deren Finanzierung sorgen.“
Nach den jetzigen Plänen würden die Länder bis zum Jahr 2034 sieben Milliarden Euro weniger erhalten als ursprünglich vorgesehen. „Das ist nur noch die Hälfte des angekündigten und bereits verhandelten Geldes. So verbessert man nicht die Startchancen von Kindern“, sagte Oldenburg.
Schwimmen, Niederdeutsch und Lesefreude werden weiter gefördert
Auch erfolgreiche Kita-Projekte des Landes werden fortgesetzt. In den „Schwimmstarter-Kitas“ werden Kinder früh an freie Gewässer gewöhnt, damit sie sich später angstfrei in Seen, im Meer oder im Schwimmbad bewegen können und zu sicheren Schwimmer*innen werden. In diesem und im kommenden Jahr hat das Land die jährliche Förderung auf jeweils 30.000 Euro verdoppelt. In Kooperation mit der Stiftung Deutschland Schwimmt bietet es zweimal jährlich die Weiterbildung zur/zum „Instruktorin/Instruktor – Wassergewöhnung“ an. Für das Jahr 2026 liegen 17 Anträge von Einrichtungen vor, im Jahr 2027 bereits 22. Seit 2024 sind die zur Verfügung gestellten Mittel jedes Jahr vollständig ausgeschöpft worden.
Mit dem Modellprojekt „Niederdeutsch-Kitas“ unterstützt das Land seit 2025 Angebote in Kitas und in der Kindertagespflege, die durch spielerische und kreative Ansätze die Beschäftigung mit der niederdeutschen Sprache stärken und das Bewusstsein für die niederdeutsche Kultur fördern. Pro Jahr stehen 15.000 Euro zur Verfügung. Eine Einrichtung kann eine Förderung von bis zu 1.500 Euro erhalten. Für 2026 liegen zehn Anträge vor.
Auch das Kita-Modellprojekt „Lesereise M-V“ wird fortgesetzt. Alle vier- bis fünfjährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegepersonen erhalten ein Geschichtenbuch mit dem Titel „Blätter rascheln laut und leise. Mach dich auf die Lesereise!“. Das Buch enthält Geschichten, Reime, Bilder und Rätsel, die zum Mitmachen, Nachdenken und Erzählen anregen. Es begleitet Kinder beim Übergang von der Kita in die Grundschule und führt altersangemessen an das Lesen heran. Das Projekt ist ein wichtiger Teil der umfassenden Sprachbildungsstrategie des Landes, die die Sprach- und Lesekompetenz bereits in der Kita stärkt.
Verfahren zur Feststellung des Sprachstands
Das Land führt auch die 118 Sprach-Kitas weiter. Dort leisten 140 Sprachfachkräfte eine gezielte Sprachförderung bei Kindern, die einen erhöhten Bedarf haben. Die Sprach-Kitas sind in Verbünden zusammengeschlossen, in denen sie von Sprachfachberatungen begleitet werden. In den Sprach-Kitas testen die Sprachfachkräfte ein Verfahren, mit dem der Sprachstand von Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren festgestellt werden kann. Ziel ist es, ein verlässliches, praxistaugliches Instrument für die Einschätzung sprachlicher Kompetenzen zu schaffen. Wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird das Verfahren durch das Sozialpädagogische Institut Berlin.
Gute Bedingungen für Kinder und Familien
Mecklenburg-Vorpommern kann weiterhin auf eine starke Kita-Landschaft verweisen. Derzeit werden 109.148 Kinder in 1.123 Kindertageseinrichtungen und weitere 1.448 Kinder bei 461 Kindertagespflegepersonen betreut und gefördert. Trotz sinkender Kinderzahlen konnten die Kita-Träger mehr als 1.200 Stellen für pädagogische Fachkräfte besetzen.
Die Fachkraftquote in den Kitas ist weiterhin hoch: 95,7 Prozent der 13.294 Beschäftigten sind ausgebildete pädagogische Fachkräfte, 4,3 Prozent sind pädagogische Assistenzkräfte. „Gute Bildung und Betreuung beginnen nicht erst in der Schule. Sie beginnen mit Erzieher*innen, die Kinder stärken, begleiten und ihnen Sicherheit geben. Unser ausgebildetes Personal in den Kitas sichert jeden Tag die hohe Qualität der Betreuung und Förderung ab.“
Zufriedenheit der Eltern mit dem Kita-Angebot
Die aktuelle Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts weist eine hohe Zufriedenheit der Eltern mit dem Kita-Angebot in Mecklenburg-Vorpommern nach. Für die repräsentative Studie werden deutschlandweit jedes Jahr Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Ende der Grundschule befragt. So sind nirgendwo in Deutschland Eltern zufriedener mit den Öffnungszeiten der Kitas als in Mecklenburg-Vorpommern. Die durchschnittliche Öffnungszeit liegt bei 11,2 Stunden pro Tag und damit bei mehr als zwei Stunden über dem bundesweiten Durchschnitt.
Auch bei der Verlässlichkeit führt MV bundesweit die Statistik an, weil Kitas nicht geschlossen werden, wenn Erzieher*innen ausfallen. Zudem sorgen die geringsten Schließzeiten für eine große Planungssicherheit. Während Eltern in anderen Bundesländern im Schnitt über 23 Tage Schließzeiten überbrücken müssen, sind es in Mecklenburg-Vorpommern nur ca. 11 Tage im Jahr.
„Familien brauchen keine Betreuung, auf die sie sich nur sporadisch verlassen können. Sie brauchen Angebote, die funktionieren und zu ihrem Alltag passen“, betonte Oldenburg.
„Wenn Eltern in Mecklenburg-Vorpommern mit den Öffnungszeiten und der Verlässlichkeit unserer Kitas im bundesweiten Vergleich besonders zufrieden sind, zeigt es, dass unsere familienfreundliche Politik ankommt. Dennoch müssen wir weitere Anstrengungen unternehmen, damit die Gruppen kleiner werden. Große Gruppen sind eine berechtigte Kritik in der Kinderbetreuungsstudie.“
Bei den vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten von mehr als 45 Stunden wöchentlich weist Mecklenburg-Vorpommern die höchsten Werte aller Bundesländer auf: Bei den Kindern unter drei Jahren sind es 75,3 Prozent, bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sind es 78 Prozent.
Beim Platzangebot für Kinder schneidet Mecklenburg-Vorpommern in der Studie ebenfalls besonders gut ab. Mit 9,1 Quadratmetern Innenfläche pro Kind bietet das Land deutschlandweit die größte Bewegungs- und Entfaltungsfläche in Kitas.
„Wir sichern den Kleinsten den größten Freiraum. Kinder brauchen Gelegenheit zum Spielen, Bewegen, Entdecken und Lernen. Unsere Kitas bieten im Schnitt 200 Quadratmeter mehr Innenfläche als der bundesweite Durchschnitt. Das belegt, dass unsere Kita-Träger auf besonders gute Bedingungen für die Entwicklung der Kinder setzen“,
so Oldenburg.
Beitragsfreiheit bleibt bestehen
Die Beitragsfreiheit bleibt ein wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Familienpolitik des Landes. Seit mehr als sechs Jahren sind Kindertagespflege, Krippe, Kindergarten und Hort gebührenfrei. Die Beitragsfreiheit wird allein durch das Land finanziert. Hierfür wendet das Land aktuell ca. 250 Millionen Euro im Jahr auf.
„Eltern sparen je Kind 18.000 Euro von der Krippe bis zum Hort. Das ist eine echte Entlastung, auf die sich die Familien bei uns im Land verlassen können. Sie ist zudem ein Beitrag zur Chancengleichheit, denn bei uns ist Bildung für alle von Anfang an kostenfrei“, so die Bildungsministerin.
Das gute Kita-Angebot ist möglich, weil das Land die Ausgaben für die Kindertagesförderung von Jahr zu Jahr weiter erhöht hat. Im Jahr 2025 stieg der Landesanteil von 54,5 Prozent auf 55,2 Prozent. Damit standen knapp 543 Millionen Euro für die Bildung, Betreuung und Förderung in der Kita bereit. Zusammen mit dem Anteil der Kommunen wurden im Jahr 2025 sogar 965 Millionen Euro für die Kitas bereitgestellt.
Wegweiser für Eltern aufgelegt
Mit der Broschüre „Mein Kind kommt in die Kita“ hat Mecklenburg-Vorpommern einen Wegweiser für Familien aufgelegt, deren Kinder künftig in einer Kita oder bei einer Kindertagespflegeperson betreut und gefördert werden. Die Broschüre gibt Orientierung und unterstützt Eltern dabei, diesen neuen Lebensabschnitt gemeinsam mit ihrem Kind zu gestalten. Eltern erhalten Informationen, warum ein Kitabesuch gut für Kinder und für sie ist, welche Rechte sie haben, wie das Anmeldeverfahren abläuft oder wie der Übergang in die Kindertageseinrichtung gelingt. Die Broschüre steht online zum Download bereit oder kann im Bildungsministerium bestellt werden.
Quelle: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung vom 18.08.2026
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