Förderung der Erziehung in der Familie

Mehr Unterstützung für inhaftierte Eltern und ihre Partner gefordert

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) mahnt zum Weltelterntag eine bessere Zusammenarbeit zwischen Justiz– und Familienpolitik an. Denn auf den Gefängnisaufenthalt eines Elternteils sei unsere Gesellschaft schlecht vorbereitet.

02.06.2016

Der Gefängnisaufenthalt eines Elternteils ist in der Mehrheit der Fälle der größte anzunehmende familiäre Unfall. Er belastet die Beziehungen zwischen den Eltern und ihren Kindern in hohem Maße. Nähe und Unbeschwertheit gehen verloren, die Verantwortung für die Kinder kann kaum noch übernommen werden. Auch der in Freiheit verbliebene Partner ist häufig in seiner Erzieherrolle geschwächt, weil er mit den einhergehenden seelischen und alltagspraktischen Problemen zu kämpfen hat.

Hilfe zur Selbsthilfe

Unsere Gesellschaft ist auf diese spezielle Situation schlecht vorbereitet. Zwar gibt es vereinzelte Initiativen, die sich der betroffenen Väter und Mütter annehmen. Vielerorts bekommen diese Eltern – es dürften jährlich zehntausende sein – aber keinerlei Hilfe.

"Wir sollten den Eltern drinnen und draußen gemeinsam helfen, die Lebenskrise zu überwinden und sie dabei unterstützen, daraus etwas Positives für ihr Leben und das ihrer Kinder zu entwickeln", sagt Dr. Klaus Roggenthin von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe.

Gemeinsam Lösungen finden

Dazu muss vor allem das Problembewusstsein im Justizvollzug, in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Straffälligenhilfe gestärkt werden. Aber auch Elternverbände, Bildungseinrichtungen und Freiwilligenorganisationen sind aufgerufen, sich am Ausbau der Hilfen zu beteiligen:

 

  • Jede Justizvollzugsanstalt sollte künftig Besuchsräume zur Verfügung stellen, in denen sich Familien wohlfühlen können. Die Gefängnisse sollten Elternseminare anbieten und moderne Kommunikationsmöglichkeiten über Telefon und Skype ermöglichen.
  • Die Kinder– und Jugendhilfe sollte sich in die Arbeit mit betroffenen Eltern einbringen und den Zugang zu ihren Leistungen, wie etwa der Erziehungsberatung oder der Erziehungsbeistandschaft, dieser Zielgruppe erleichtern.
  • Die freie Straffälligenhilfe der Wohlfahrtsverbände sollte ihr Beratungs- und Hilfeangebot für Partnerinnen und Kinder von Straffälligen ausbauen und in jeder Anlaufstelle zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen: <link http: bag-s.de themen elternschaft-und-straffaelligkeit _blank external-link-new-window zum thema elternschaft und straffälligkeit von>bag-s.de/themen/elternschaft-und-straffaelligkeit/

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. vom 27.05.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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