KJSG
Mehr Schutz für Kinder aus suchtbelasteten Familien
Etwa drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland leben mit mindestens einem suchtkranken Elternteil zusammen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes soll betroffenen Kindern und Jugendlichen mehr Schutz und Unterstützung geboten werden, so die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
08.12.2020
Von den circa drei Millionen Fällen sind ein Großteil Kinder und Jugendliche mit Eltern, die unter eine Alkoholabhängigkeit leiden. Die Erkrankung der Eltern bedeutet für viele Kinder eine extreme Belastung. Viele werden später selbst suchtkrank oder erleiden eine andere psychische Erkrankung. Mit dem am 02. Dezember 2020 im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes hat die Bundesregierung Regelungen beschlossen, die die Situation dieser Kinder und Jugendlichen verbessern werden.
Dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: „Kinder aus suchtbelasteten Familien brauchen unsere Unterstützung und die sollen sie in Zukunft früher und zielgenauer erhalten. Für mich ist es wichtig, dass sich betroffene Jugendliche ohne bürokratisches Wirrwarr selbst direkt ans Jugendamt wenden können. Genauso wichtig ist mir die Zusammenarbeit von Ärztinnen, Ärzten und den Jugendämtern. Da darf die Hilfe nicht an Zuständigkeitsfragen scheitern. Im Gegenteil: Alle müssen an einem Strang ziehen! Diese Kinder müssen unterstützt und gestärkt werden. Sie verdienen die gleichen Chancen auf eine gesunde und glückliche Zukunft wie alle anderen Kinder auch!“
Bestehende Regelungen werden erneuert
Der Beschluss sieht eine Vielzahl von Änderungen des Kinder- und Jugendhilferechts sowie vielfältige Änderungen an den Schnittstellen der Sozialsysteme vor. Damit werden unter anderem Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Arbeitsgruppe „Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern“ umgesetzt.
Zentral für die Situation der Kinder suchtkranker Eltern sind die folgenden Neuerungen:
- Beratung: Kinder und Jugendliche erhalten einen elternunabhängigen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt.
- Prävention: Die Prävention wird gestärkt, so sollen unter anderem Hilfen zur Erziehung deutlich früher und unkomplizierter in Anspruch genommen werden können. Eine vorherige Konsultation des Jugendamtes durch die Eltern, wie sie gerade für suchtbelastete Familien häufig zur Herausforderung wird, ist nicht mehr erforderlich.
- Es wird deutlicher hervorgehoben: Wer professionell mit Kindern Umgang hat, soll berechtigt sein, bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung das Jugendamt zu informieren. Dies betrifft etwa Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher.
- Familie als Ganzes im Blick: In Zukunft sollen Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – die der Kinder und die der Eltern – sowie das Jugendamt noch stärker und strukturierter zusammenarbeiten.
Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Kinder psychisch kranker Eltern kann auf der Webseite der Drogenbeauftragten der Bundesregierung abgerufen werden.
Quelle: Drogenbeauftragte der Bundesregierung vom 02.12.2020
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