Gewaltschutz

Mehr Absicherung für die Hilfe bei geschlechterspezifischer Gewalt

Der Deutsche Verein fordert eine neue eigenständige Regelung auf Bundesebene außerhalb der bestehenden Sozialgesetzbücher zur Absicherung des Hilfesystems für von Gewalt betroffenen Mädchen, Frauen und ihre Kinder.

03.11.2022

Der Deutsche Verein hat im Zuge dessen Empfehlungen zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder verabschiedet. Sie sollen dazu beitragen, einheitliche und verbindliche Regelungen in Deutschland für ein bundesweit bedarfsgerechtes, barrierefreies und diskriminierungsfrei zugängliches Hilfesystem zu entwickeln.

Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. verdeutlichte:

„Der Zugang zu Schutz und Unterstützung ist für von gewaltbetroffene oder -bedrohte Mädchen, Frauen und ihre Kinder zentral und muss in jedem Fall gesichert sein. (...) Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zur Umsetzung der Handlungsaufträge aus der Istanbul Konvention verpflichtet. Es ist daher ihre Aufgabe, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, den Betroffenen Schutz und Hilfe zu gewähren sowie ein öffentliches Bewusstsein für die Thematik Gewalt gegen Frauen zu schaffen.“

Die neuen Empfehlungen knüpfen an das am 27. Mai 2021 veröffentlichte Positionspapier des (politischen) Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen an und formulieren konkrete Anforderungen an eine eigenständige Regelung auf Bundesebene.

Diese sei so auszugestalten, dass ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Schutz- und Beratungsangebot zu vergleichbarer Qualität in Deutschland umgesetzt und gesichert werde. Voraussetzung für den Zugang zu Schutz und Beratung solle dabei allein die Betroffenheit der Frauen und ihrer Kinder von Gewalt oder drohender Gewalt sein, unterstrich Stetter-Karp.

Aktuell veröffentlichte der Europarat (am 7.10.2022) den von einem unabhängigen Expert:innengremium (engl. Abkürzung: GREVIO) im Auftrag des Europarats verfassten GREVIO Bericht zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland. Dieser evaluiert und beurteilt, inwieweit Deutschland die Vorgaben der sog. Istanbul-Konvention bereits umgesetzt hat und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht.

Die vollständigen Empfehlungen sind auf der Website des Deutschen Vereins abrufbar. Auch die deutsche Gesamtversion und eine Zusammenfassung stehen als Download zur Verfügung.

Hintergrund

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein vom 24.10.2022

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