Kinderrechte
M-V: Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen durch grundgesetzliche Verankerung
Anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni forderte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese, dass die Entwicklung, die Beteiligung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen als Querschnittaufgabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft stärker berücksichtigt werden müsse und daher die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz erfolgen solle.
04.06.2019
„Festgeschriebene Kinderrechte in der Verfassung würden den Vorrang des Kindeswohls sicherstellen. Der Gesetzgeber müsste dann bei neuen Gesetzen, deren Auswirkungen auf die Rechte der Kinder prüfen und die Interessen der jungen Generation bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbeziehen“, betonte Drese anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni.
Kinder und Jugendlichen Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist für die Ministerin, Kindern und Jugendlichen auf allen öffentlichen Ebenen mehr Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen. „So würden die Meinung und Interessen der jungen Generation sichtbarer“, verdeutlicht Drese. „Das belebt die Demokratie. Und Kinder und Jugendliche, die an sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden, können später viel leichter Gestaltungsverantwortung für die Gesellschaft übernehmen“, so Drese.
Anspruch auf Mitbestimmung und auf Chancengleichheit
Ministerin Drese erhofft sich durch den einstimmig gefassten Beschluss der Jugend- und Familienministerinnen und -minister vor zwei Wochen in Weimar neuen Schwung zur Realisierung des Ziels. „Ich bin sehr froh, dass wir den Beschluss über alle Parteigrenzen hinweg gefasst haben“, so Drese. „Das ist ein starkes politisches Signal für die Aufnahme und Stärkung von Kinderrechten im Grundgesetz.“
Drese: „Kinderrechte im Grundgesetz sind die Grundlage für einen Anspruch auf Chancengleichheit, auf Mitbestimmung, auf Schutz von Kindern und Jugendlichen. Jetzt ist vor allem die Bundesregierung aufgefordert, den von den Fachministerinnen und Fachministern der Länder klar artikulierten Willen und den Koalitionsbeschluss des Bundes auch zügig umzusetzen.“
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 31.05.2019
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