Kinder- und Jugendschutz
Litauen verbietet alle Formen von Kindesmisshandlung

Das litauische Parlament (Seimas) hat am 14. Februar 2017 dem Verbot jeglicher Form von Kindesmisshandlung zugestimmt. Für die erforderlichen Gesetzesänderungen stimmten alle anwesenden 116 Parlamentsabgeordneten.
21.02.2017
Im betreffenden Gesetzestext ist festgehalten, dass Gewalt gegen ein Kind, welcher Art auch immer, eine Missachtung seiner Würde darstellt und eine Gefahr für sein Leben, seine Gesundheit und seine Entwicklung darstellt.
Die Gesetzesänderungen betrafen insbesondere die Definition und Einordnung von körperlicher und psychischer Misshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung eines Kindes als Formen der Gewalt.
Um die Rechte von Kindern zu wahren, wird der litauische Staat alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um Kinder vor allen Formen der Gewalt zu schützen.
Quelle: Litauisches Parlament (Seimas)
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