Digitalpakt 2.0
Langersehnte Einigung mit Luft nach oben
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) begrüßt die Einigung der KMK auf den Digitalpakt 2.0, fordert aber mehr: Eine dauerhafte Finanzierung sei notwendig, um den Schulen langfristige Planungssicherheit zu geben. Kritik gibt es an der Kürzung der Bundesmittel und der Intransparenz der Landesmittel – ein „Digitalpakt für die Ewigkeit“ bleibt das Ziel.
10.01.2025
Tomi Neckov, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), begrüßt die Einigung der Kultusministerkonferenz (KMK) für einen Digitalpakt 2.0, angesichts der herausfordernden Umstände seiner Erarbeitung:
„Endlich ist es gelungen, das unwürdige Tauziehen um eine Fortsetzung des Digitalpaktes zu beenden. Dies gibt Schulen und Kommunen die lange vermisste Finanzierungssicherheit in Digitalfragen und ermöglicht wichtige Investitionen. Dies darf allerdings nur eine Zwischenlösung bleiben. Die enormen Herausforderungen der Digitalisierung verlangen eine dauerhaft gesicherte Finanzierung, statt immer nur von Pakt zu Pakt zu denken. Wir brauchen einen „Digitalpakt für die Ewigkeit“. Nur so können langfristige Sicherheit und Kontinuität in Fragen der Digitalisierung ermöglicht werden. Insbesondere die Wartung der digitalen Infrastruktur muss mittel- und langfristig abgesichert werden und darf nicht länger im Verantwortungsbereich der Lehrkräfte vor Ort verbleiben. Das dafür nötige Personal kann nur mit langfristig gesicherten Perspektiven gewonnen werden.“
Neckov nimmt weitere Aspekte in die Kritik:
„Auch wenn fünf Milliarden Euro erstmal nach einer angemessenen Investition aussehen, ändert sich die Lage bei genauer Betrachtung. Nicht nur, dass der Bund sein Investitionsvolumen um die Hälfte reduziert hat, die Investitionen aus den Ländern, die die zweite Hälfte bilden, können darüber hinaus über bereits ergriffene Maßnahmen abgegolten werden. So bleibt am Ende des Tages schlimmstenfalls die Hälfte des verkündeten Investitionsvolumens übrig.“
Quelle: Verband Bildung und Erziehung e. V. vom 13.12.2024
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